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Vereinsförderung

Allgemeines

Die soziale Eingliederung Straffälliger verlangt die Mitwirkung von Bürgern in Vereinen. Die Integration und Resozialisierung Straffälliger mit dem Ziel, zukünftig ein straffreies Leben in der bürgerlichen Gemeinschaft zu führen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sind gemeinsame Aufgaben staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte.

Neben dem staatlichen Sozialen Dienst der Justiz verfügt Sachsen-Anhalt über zahlreiche Vereine der freien Straffälligenhilfe, die vom Land Sachsen-Anhalt für ihre Projektarbeit gefördert werden. Dieses duale System von staatlicher und privater Straffälligenhilfe hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und zu einem unverzichtbaren Instrument der Integration und Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen entwickelt.

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt hält seit Jahren Haushaltsmittel für die finanzielle Unterstützung von Projekten der freien Straffälligenhilfevereine vor.

Zu den geförderten Arbeitsfeldern der freien Straffälligenhilfe zählen:

Einsatz von Mitteln des Europäischen Strukturfonds (ESF)

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) auch in der Förderperiode 2021-2027, die kriminalpolitisch bedeutsame Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe finanziell zu unterstützen.

Interessierte freie Träger können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 305, Domplatz 2–4, 39104 Magdeburg um eine mögliche Förderung bewerben.

Nähere Informationen zum aktuellen Ideenwettbewerb erhalten Sie hier.

Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027