Ordentliche Gerichtsbarkeit
Allgemeines
Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes gehören
- das Oberlandesgericht in Naumburg,
- vier Landgerichte in
Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal sowie - 25 Amtsgerichte.
Die Bezeichnung "ordentliche Gerichtsbarkeit" erklärt sich historisch daraus, dass früher nur die Gerichte der Justiz (die Zivil- und Strafgerichte) mit unabhängigen Richtern besetzt waren. Dagegen wurde die Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit von weisungsgebundenen Beamten ausgeübt.
Die Rechtsprechung im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit umfasst die Zivilgerichtsbarkeit, die Strafgerichtsbarkeit und die nichtstreitige oder sogenannte freiwillige Gerichtsbarkeit (zum Beispiel Grundbuch-, Register-, Vormundschafts- und Erbschaftssachen).
Hier finden Sie die Pressemitteilungen der Gerichte der Ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Gerichtsbezirke der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Zuordnung der Gerichtsbezirke
Höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt ist das Oberlandesgericht Naumburg.
Das Land ist in vier Landgerichtsbezirke aufgeteilt. Zuständig sind hierin die Landgerichte Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal.
Die Landgerichtsbezirke sind wiederum in Amtsgerichtsbezirke unterteilt. Die Zuordnung der Amtsgerichte zu den Landgerichtsbezirken ergibt sich wie folgt:
Dem Landgericht Dessau-Roßlau sind zugeordnet die Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen, Wittenberg und Zerbst.
Dem Landgericht Halle sind zugeordnet die Amtsgerichte Eisleben, Halle (Saale), Merseburg, Naumburg, Sangerhausen, Weißenfels und Zeitz.
Dem Landgericht Magdeburg sind zugeordnet die Amtsgerichte Aschersleben, Bernburg, Halberstadt, Haldensleben, Magdeburg, Oschersleben, Quedlinburg, Schönebeck und Wernigerode.
Dem Landgericht Stendal sind zugeordnet die Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Salzwedel und Stendal.
Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Justizbehörden
Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".
Informationen zum Strafrecht
Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.