Menu
menu

Stellenausschreibung

Einstellung als Richterin oder Richter auf Probe (männlich/weiblich/divers) in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, fortlaufend bis zu 40 Proberichterinnen oder Proberichter (männlich/weiblich/divers) pro Jahr in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt einzustellen.

Aufgrund der Vielzahl der beabsichtigten Neueinstellungen können wir Ihnen einen Einsatz in fast jeder Gerichtsbarkeit ermöglichen. Insbesondere suchen wir Nachwuchs in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und in der Staatsanwaltschaft.

Sachsen-Anhalt ist das geographische Herz Deutschlands, Kernland unserer Geschichte, Ursprung der Reformation und Land der Moderne. Über Jahrhunderte hinweg haben hier kluge Köpfe weltverändernde Ideen entwickelt, die immer ihrer Zeit voraus waren. Sachsen-Anhalt steht für „Starke Geschichte und große Ideen“. Unser Motto ist: #moderndenken.

Machen Sie mit und werden Sie Teil der Dritten Gewalt in Sachsen-Anhalt!

Als Bundesland mit der höchsten Dichte an UNESCO-Welterbe-Stätten in Deutschland suchen wir richterliche und staatsanwaltliche Verstärkung in den Justizbehörden in den Fachwerkstädten im Harz, in den Weinregionen im Süden, in der Bauhaus- und Luther-Region im Osten und im hanseatischen Norden Sachsen-Anhalt. Das Land bietet neben der Kultur auch äußerst attraktive Lebensverhältnisse, zum Beispiel vergleichsweise niedrige Mieten und eine bundesweit überdurchschnittlich hohe Dichte an Kinderbetreuungsangeboten. Als moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber achten wir darauf, jede Proberichterin und jeden Proberichter (männlich/weiblich/divers) nach ihrer bzw. seiner fachlichen und örtlichen Präferenz zu verwenden.

Ihre Probezeit soll grundsätzlich in der Gerichtsbarkeit bzw. Staatsanwaltschaft erfolgen, in der Sie auch als Richterin oder Richter auf Lebenszeit (männlich/weiblich/divers) bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt (männlich/weiblich/divers) verplant werden. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit würden wir Ihnen zusätzlich gerne anbieten, temporär auch in der Staatsanwaltschaft eingesetzt zu werden (und umgekehrt), da sich ein solcher fachlicher Austausch über die Jahrzehnte bewährt hat. Für jede Bewerberin und jeden Bewerber (männlich/weiblich/divers) gilt aber, dass wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen und bestmöglichen Einsatz während der Probezeit finden wollen.

Das Amt einer Richterin bzw. eines Richters (männlich/weiblich/divers) oder einer Staatsanwältin bzw. eines Staatsanwaltes (männlich/weiblich/divers) bietet Ihnen:

  • einen verantwortungsvollen, interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz mit hoher gesellschaftlicher Relevanz,
  • vielseitige Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren,
  • die Berücksichtigung des bisherigen Werdegangs bei Ihrer Verwendung,
  • vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten (Abordnung an Ober- und Bundesgerichte sowie Ministerien und andere Behörden) und
  • finanzielle Absicherung in der Form einer besonders attraktiven Besoldung, da Sie in Sachsen-Anhalt bereits in Ihren ersten Berufsjahren im Bundesdurchschnitt überdurchschnittlich besoldet werden.

Sie können Berufsanfängerin oder Berufsanfänger sein oder bereits über Berufserfahrung in anderen juristischen Berufen verfügen. Jedoch dürfen Sie bei der Einstellung in ein Richterverhältnis das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. § 5a Landesrichtergesetz - mit den dort geregelten Ausnahmen).

Zu einem Vorstellungsgespräch laden wir Sie ein, wenn Sie über eine überdurchschnittliche juristische Leistungsfähigkeit verfügen. Diese weisen Sie nach, wenn Sie in beiden juristischen (Staats-) Prüfungen mindestens die Gesamtnote „befriedigend“ erreicht und in der Summe über beide Prüfungen mindestens 16,0 Punkte erzielt haben. Ihre Berufserfahrung mit juristischem Bezug kann in gewissem Maße Abweichungen von der geforderten Gesamtpunktzahl beider Examina zulassen.

Gerne können Sie sich auch schon vor Ablegung der mündlichen Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei uns bewerben, sofern Ihnen die Ergebnisse über die schriftlichen Leistungen der Zweiten Juristische Staatsprüfung bereits vorliegen.

Da im Land Sachsen-Anhalt Richterinnen und Richter auf Probe (männlich/weiblich/divers) durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz selbst eingestellt werden, können wir einen besonders zügigen Verfahrensablauf vom Eingang Ihrer Bewerbung bis zu Ihrer Ernennung garantieren.

Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Positionen in der Landesverwaltung sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu erhöhen, und fordert deshalb Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (männlich/weiblich/divers) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei dem

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat PM 1
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg

ein.

Die Bewerbungsunterlagen sollen neben der Bewerbung enthalten:

  • einen aussagefähigen Lebenslauf
  • Kopien der Zeugnisse über:
    • die Abiturprüfung
    • die Erste Juristische Staatsprüfung
    • die Zweite Juristische Staatsprüfung (beziehungsweise Bescheinigung über das Ergebnis nach dem schriftlichen Teil)
    • Ausbildungsstationen und Arbeitsgemeinschaften
    • gegebenenfalls sonstige Prüfungen und Tätigkeiten
  • eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Referendariats- und gegebenenfalls weitere Personalakten unter Angabe der aktenführenden Stelle.

Nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen erhalten Sie unverzüglich eine Nachricht über den weiteren Fortgang des Einstellungsverfahrens.

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber.

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) https://mj.sachsen-anhalt.de/ministerium/datenschutz/