Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zur Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Sachsen-Anhalt gehören:
- das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg und
- zwei Verwaltungsgerichte in
Halle (Saale) und Magdeburg.
Der Verwaltungsgerichtsbarkeit obliegt die Rechtsprechung in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Der Begriff beschränkt sich heute auf die allgemeine Verwaltung in Abgrenzung zur Gerichtsbarkeit in besonderen Zweigen der öffentlichen Verwaltung (Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit). Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte Gerichte ausgeübt; diese sind in den Ländern als Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichte errichtet.
Der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten ist nach § 40 der Verwaltungsgerichtsordnung in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art gegeben, soweit nicht eine bundesgesetzliche Sonderregelung besteht (verwaltungsgerichtliche Generalklausel). Weitere Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit erfassen bestimmte Fälle der Normenkontrolle (§ 47 der Verwaltungsgerichtsordnung; betrifft im Rang unter dem Gesetz stehende Rechtsvorschriften) sowie die in § 48 der Verwaltungsgerichtsordnung (Vereinsverbote) und § 50 der Verwaltungsgerichtsordnung (erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts) geregelten Fälle.
Pressemitteilungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Gerichtsbezirke der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zuordnung der Gerichtsbezirk
Höchstes Gericht in der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt. Das Land ist aufgeteilt in die Verwaltungsgerichtsbezirke Halle und Magdeburg.
Das Verwaltungsgericht Halle ist zuständig für folgende kreisfreien Städte und Landkreise: Anhalt-Bitterfeld, Burgenland, Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Wittenberg.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist zuständig für folgende kreisfreien Städte und Landkreise: Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Harz, Jerichower Land, Magdeburg, Salzland und Stendal.
Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Justizbehörden
Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".