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Verwaltungsgerichte

Allgemeines

Die Verwaltungsgerichte sind die erste gerichtliche Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Verwaltungsgericht besteht aus dem Präsidenten, Vorsitzenden Richtern und weiteren Richtern.

Besetzung

Es werden Kammern gebildet, die in der Besetzung von drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. In der Regel erfolgt die Übertragung auf Einzelrichter, falls die Sache keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat.

Zuständigkeiten

Das VG entscheidet im ersten Rechtszug grundsätzlich über alle Streitigkeiten, für die der Verwaltungsrechtsweg offensteht.