Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen (AVVD)
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Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen kann eingestellt werden, wer
- die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt,
- am Einstellungstag zwischen 18 und 40 Jahre alt ist und
- eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.
Flyer zu Ausbildung und Beruf
Beamtin/Beamter des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes
bei Justizvollzugseinrichtungen
8. Auflage, Dezember 2022
In Papierform zur Zeit vergriffen!
weitere Informationen zur Publikation "Beamtin/Beamter des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen"
Weitere Informationen
Unter nachfolgenden Stichwörtern (Links) können Sie sich über die Ausbildung und die Aufgabenbereiche des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes informieren: