Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen (AVVD)
Achtung:
Bewerben Sie sich jetzt für das Einstellungsjahr 2027!
Bewerbungsfristende für 2027 ist der 31.01.2027!
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise gem. Datenschutz-Grundverordnung!
Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen kann eingestellt werden, wer
- die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt,
- eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
- am Einstellungstag nicht älter als 40 Jahre ist.
Flyer zu Ausbildung und Beruf
Weitere Informationen
Unter nachfolgenden Stichwörtern (Links) können Sie sich über die Ausbildung und die Aufgabenbereiche des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes informieren:
