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Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen (AVVD)

Achtung:

Bewerben Sie sich jetzt für das Einstellungsjahr 2027!
Bewerbungsfristende für 2027 ist der 31.01.2027!

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise gem. Datenschutz-Grundverordnung!

Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen kann eingestellt werden, wer

  • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  • eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt und
  • am Einstellungstag nicht älter als 40 Jahre ist.

Flyer zu Ausbildung und Beruf

Weitere Informationen

Unter nachfolgenden Stichwörtern (Links) können Sie sich über die Ausbildung und die Aufgabenbereiche des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes informieren: