Arbeitsgerichtsbarkeit
Zur Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes gehören:
- das Landesarbeitsgericht in Halle (Saale) und
- vier Arbeitsgerichte in
Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und der Hansestadt Stendal.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist der Zweig der Gerichtsbarkeit, dem die Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsrecht (sogenannte Arbeitssachen) auf der Grundlage des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) zugewiesen sind. Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte ausgeübt (§ 1 ArbGG).
Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis (auch über dessen Bestehen) sowie aus unmittelbar damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen im Urteilsverfahren (§ 2, 46 und folgende des ArbGG), die Angelegenheiten des Betriebsverfassungsrechts, der Mitbestimmung oder der Tariffähigkeit im Beschlussverfahren (§ 2a, 80 ff ArbGG).
Die gesetzliche Regelung ist darauf abgestellt, dass das Verfahren schnell und kostensparend sein soll. Die Gerichte entscheiden über die Zulässigkeit des zu ihnen beschrittenen Rechtsweges und können in einen anderen Rechtsweg verweisen.
Pressemitteilungen der Arbeitsgerichtsbarkeit
Gerichtsbezirke der Arbeitsgerichtsbarkeit
Zuordnung der Gerichtsbezirke
Höchstes Gericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt. Das Land ist aufgeteilt in die vier Arbeitsgerichtsbezirke Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg und Stendal.
Das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau ist zuständig für folgende Landkreise: Anhalt-Bitterfeld, Dessau-Roßlau und Wittenberg.
Das Arbeitsgericht Halle ist zuständig für folgende kreisfreien Städte und Landkreise: Burgenland, Halle (Saale), Mansfeld-Südharz und Saalekreis.
Das Arbeitsgericht Magdeburg ist zuständig für folgende kreisfreien Städte und Landkreise: Börde, Harz, Magdeburg und Salzland.
Das Arbeitsgericht Stendal ist zuständig für folgende Landkreise: Altmarkkreis Salzwedel, Jerichower Land und Stendal.
Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Justizbehörden
Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".