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RegisSTAR - Elektronisches Handels-, Genossenschafts- Partnerschafts- und Vereinsregister

Allgemeines

Überall dort, wo die Gerichte eine enge Nahtstelle zur Wirtschaft bilden, sind möglichst kurze und reaktionsschnelle Verfahren aus volkswirtschaftlichen Gründen wichtig. Eines davon ist das Verfahren RegisSTAR zur elektronischen Führung der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie des Vereinsregisters.

Das Handelsregister ist eine wichtige öffentliche Informationsquelle, die dazu beiträgt, Rechtssicherheit im Wirtschafts- und Geschäftsleben zu schaffen. Es liegt daher im öffentlichen Interesse, die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und vor allem die leichte Zugänglichkeit des Handelsregisters mit den heutigen technischen Möglichkeiten zu verbessern und zu gewährleisten. Im Zeitalter der elektronischen Kommunikation und des Internets ist es auch für die Justiz selbstverständlich, die Handelsregisterdaten online zur Verfügung stellen sowie die Einreichung von Anmeldungen und sonstigen Unterlagen zum Handelsregister zu ermöglichen. 

Deshalb ist Sachsen-Anhalt mit inzwischen elf weiteren Bundesländern in einem Entwicklungsverbund zur Einführung und Weiterentwicklung des elektronischen Handelsregisters vertreten. Die Verfahrensmerkmale entsprechen in weiten Bereichen denen des EDV-Grundbuchs. Unter Einbeziehung des Genossenschaftsregisters, des Partnerschaftsregisters und des Vereinsregisters sind die ursprünglich auf Papier geführten Register durch elektronische Datenbestände ersetzt worden. Damit ist nicht nur eine Automatisierung des gerichtsinternen Registerverfahrens, sondern auch die Möglichkeit eines elektronischen Zugriffs externer Einsichtnehmer (Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Auskunfteien, Banken und so weiter) und eines elektronischen Datenaustauschs mit den Notarinnen und Notaren oder den Industrie- und Handelskammern erreicht worden.

Mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters wurde im April des Jahres 2002 beim Amtsgericht Stendal begonnen. Im Oktober 2003 hat die Landesregierung beschlossen, die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters vom Amtsgericht Dessau auf das Amtsgericht Stendal zu übertragen. Am 1. August 2006 ist dann die Zuständigkeit für die Registerführung vom Amtsgericht Magdeburg und letztendlich am 1. Oktober 2006 vom Amtsgericht Halle (Saale) auf das Amtsgericht Stendal übertragen worden. Anfang April 2007 folgten die Vereinsregister aller Amtsgerichte des Landes. Das Amtsgericht Stendal ist damit heute landesweit zentral für die Registerführung (ohne Güterrechtsregister) zuständig.

Internet-Registerauskunft

Die Länder der Bundesrepublik betreiben unter der Internetadresse www.handelsregister.de ein gemeinsames Registerportal. Damit besteht die Möglichkeit in elektronischer Form in den gesamten Registerbestand und alle elektronisch eingereichten Urkunden des Landes Sachsen-Anhalt und der übrigen Bundesländer einzusehen.

Zentrales Registergericht

Nähere Informationen über die Registrierung, die Gebühren und die Nutzung der Online-Auskunft erhalten Sie auf der Internetseite des gemeinsamen Registerportals der Länder sowie auf den Seiten des Amtsgerichts Stendal.

Elektronischer Rechtsverkehr

Im Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister ist die Übermittlung von Anmeldungen und zum Register einzureichender Unterlagen bei dem landesweit zentral zuständigen Amtsgericht Stendal obligatorisch (siehe ergänzende Bestimmungen).

Zum Vereinsregister ist die elektronische Übermittlung von Anmeldungen neben einer papiergebundenen Einreichung zulässig. Mit dem WEB-Abrufverfahren über das gemeinsame Registerportal der Länder und der elektronischen Bekanntmachung stehen für diese Register auch weitergehende Auskunftsfunktionen zur papierlosen Nutzung zur Verfügung (siehe ergänzende Bestimmungen).