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Richter und Staatsanwälte

Voraussetzungen für das Richteramt oder staatsanwaltliche Tätigkeit

Berufen werden kann, wer

  • die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes besitzt,
  • jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • die Befähigung für ein Richteramt besitzt, was ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität, das erste juristische Examen, ein absolviertes Referendariat und das zweites Examen umfasst, wobei beiden Examen mit einer überdurchschnittlichen Benotung abgeschlossen sein müssen,
  • bei der Einstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Persönliche Eigenschaften

Folgende Eigenschaften sollten Sie besitzen:

  • ein hohes Maß an Engagement, Flexibilität, Entschlussfreude und Belastbarkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten,
  • soziales Engagement sowie Verständnis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge
  • soziale Kompetenzen wie Gesprächsführung, Konfliktregelungsfähigkeit, Umgangsstil und Gerechtigkeitssinn.

Ihr beruflicher Weg als Richter/Richterin

Ihr Dienstverhältnis beginnt mit einer mindestens dreijährigen Probezeit, in der Sie Erfahrungen in derjenigen Gerichtsbarkeit oder Staatsanwaltschaft sammeln, in der Sie später auch auf Lebenszeit verplant werden wollen.

Die Bezahlung erfolgt nach dem Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Bei entsprechender fachlicher Leistung, Eignung und Befähigung ist ein beruflicher Aufstieg und die Übernahme einer leitenden Funktion möglich.

Ihr beruflicher Weg als Staatsanwalt/Staatsanwältin

Auch die Tätigkeit in einer Staatsanwaltschaft setzt eine dreijährige Probezeit voraus, die bei Gerichten und der Staatsanwaltschaft abgeleistet wird. Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die Ernennung zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin auf Lebenszeit. Beförderungen sind möglich zum Oberstaatsanwalt bzw. zur Oberstaatsanwältin, die innerhalb einer Staatsanwaltschaft einer Abteilung vorstehen oder bei der Generalstaatsanwaltschaft tätig sind, sowie zum Leitenden Oberstaatsanwalt bzw. zur Leitenden Oberstaatsanwältin mit der Funktion, eine Behörde der Staatsanwaltschaft zu leiten. 

Flyer "Richter/Richterin Staatsanwalt/Staatsanwältin in Sachsen-Anhalt"

Ihre Bewerbung

Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
des Landes Sachsen-Anhalt
Personalreferat 101
Domplatz 2-4
39104 Magdeburg