Vereinsförderung
Allgemeines
Die soziale Eingliederung Straffälliger verlangt die Mitwirkung von Bürgern in Vereinen. Die Integration und Resozialisierung Straffälliger mit dem Ziel, zukünftig ein straffreies Leben in der bürgerlichen Gemeinschaft zu führen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sind gemeinsame Aufgaben staatlicher und gesellschaftlicher Kräfte.
Neben dem staatlichen Sozialen Dienst der Justiz verfügt Sachsen-Anhalt über zahlreiche Vereine der freien Straffälligenhilfe, die vom Land Sachsen-Anhalt für ihre Projektarbeit gefördert werden. Dieses duale System von staatlicher und privater Straffälligenhilfe hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und zu einem unverzichtbaren Instrument der Integration und Resozialisierung von straffällig gewordenen Menschen entwickelt.
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt hält seit Jahren Haushaltsmittel für die finanzielle Unterstützung von Projekten der freien Straffälligenhilfevereine vor.
Zu den geförderten Arbeitsfeldern der freien Straffälligenhilfe zählen:
Einsatz von Mitteln des Europäischen Strukturfonds (ESF)
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) auch in der Förderperiode 2021-2027, die kriminalpolitisch bedeutsame Arbeit der freien Träger der Straffälligenhilfe finanziell zu unterstützen.
Interessierte freie Träger können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 305, Domplatz 2–4, 39104 Magdeburg um eine mögliche Förderung bewerben.
Nähere Informationen zum aktuellen Ideenwettbewerb erhalten Sie hier.
Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027
Ausweitung des Projektes „Schülergremium“
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Ausweitung des erfolgreichen Projekts „Schülergremium“.
Aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) stehen in der Förderperiode 2021 bis 2027 im Förderbereich „Sonstige Beihilfen und Unterstützungen (Präventionsprojekte)“ Mittel zur Verfügung, um weitere „Schülergremien“ im Land Sachsen-Anhalt finanziell zu fördern und zu unterstützen. Insgesamt stehen bis zum 31. Dezember 2027 voraussichtlich insgesamt 540.000 Euro bereit. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel und beinhaltet die Finanzierung von projektbezogenen Personalausgaben und einer darauf beruhenden Restkostenpauschale in Höhe von 15 Prozent.
Interessierte freie Träger der Straffälligenhilfe können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt bis zum 4. Oktober 2024 um eine Förderung bewerben. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem Projektauswahlverfahren. Der Zeitpunkt des Beginns der Förderungen wird im Anschluss an das Projektauswahlverfahren festgelegt. Verspätet eingereichte Projektkonzeptionen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu Projektinhalten, den Fördervoraussetzungen zur Einreichung eines Förderantrags: zur Projektseite