Organisation
Inhalt
Allgemeines
Der Soziale Dienst der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat sich als eigenständige Säule der Justiz neben dem Strafvollzug, den Gerichten und den Staatsanwaltschaften etabliert. Seine sechs Dienststellen sind direkt dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz unterstellt. Der Verzicht auf eine Mittelbehörde ermöglicht einen schnellen und störungsfreien Informationsfluss und verbessert die Transparenz in Entscheidungen. Er fördert ein effektives und effizientes Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Zusammenführen der Tätigkeitsbereiche Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Gerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich unter einem Dach ermöglicht eine durchgehende Betreuung in der Täterarbeit. Der Proband kann im Idealfall von derselben Fachkraft ohne Betreuungsbrüche beraten und begleitet werden. Zum Aufgabenspektrum gehört auch die Arbeit mit Opfern.
Sachsen-Anhalt hat als erstes Bundesland Anfang der neunziger Jahre eine staatliche Opferberatung und Zeugenbetreuung durch den Sozialen Dienst der Justiz eingerichtet.
Im Sozialen Dienst der Justiz sind mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz
Personal
Die Dienststellen sind mit einer erforderlichen Anzahl von Sozialarbeiterinnen, Sozialarbeitern und Schreibkräften besetzt.
Berufliche Anforderungen an die Sozialarbeiter
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter verfügen über einen Bachelorabschluss oder ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium und die staatliche Anerkennung oder sind ihnen gleichgestellt.
Um die für ihren Beruf notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse gewinnen und richtig anwenden zu können, sind unter anderem folgende Fähigkeiten erforderlich:
Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Realitätssinn, Einfühlungsvermögen, ausreichende psychische Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit, Fähigkeit, eine Beziehung zu Probanden aufzubauen und zu halten, Organisationsgeschick, Kreativität, Bereitschaft zur Fortbildung beziehungsweise Qualifizierung, EDV-Kenntnisse
Praktikanten
Für Lernende, die ihr erworbenes Wissen in der Praxis vertiefen wollen beziehungsweise sich in der Arbeitswelt orientieren möchten, besteht die Möglichkeit Praktika in den Dienststellen des Sozialen Dienstes der Justiz zu absolvieren.
Den Praktikantinnen und Praktikanten werden Einblicke in die Tätigkeitsfelder der staatlichen Straffälligenhilfe, der Opferberatung und der Netzwerkarbeit gewährt.
Bewerbungen um ein Praktikum senden Sie bitte direkt an die jeweilige Dienststelle des Sozialen Dienstes der Justiz. Über diesen Link gelangen sie zu den Anschriften.
Fortbildung
Die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialen Dienst der Justiz sind hoch und unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung.
Der Soziale Dienst der Justiz verfügt über eine eigens eingerichtete Fortbildungsgruppe, die jährlich eine Konzeption für die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz entwickelt.