EUREKA-FACH
Mit EUREKA-FACH wird in der Fachgerichtsbarkeit ein modernes Programm eingesetzt, das auf die gerichtsinternen Geschäftsprozesse abgestimmt ist und darüber hinaus flexibel an künftige Entwicklungen und Erfordernisse angepasst werden kann.
EUREKA-FACH unterstützt im Wege eines einheitlichen Lösungsansatzes die Arbeitsplätze im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst mit dem Ziel, ineinander greifende Arbeitsabläufe zu optimieren. EUREKA-FACH speichert die Daten des Verfahrens und ermöglicht so die automatische Nutzung für den Standardschriftverkehr. Vorgangsbearbeitung, Aktenverwaltung, Kostenberechnung und statistische Auswertung der Verfahren werden erheblich vereinfacht, Termine und Fristen werden über das Programmsystem verwaltet und kontrolliert.
Vierzehn Bundesländer haben sich bisher für den Einsatz von EUREKA-FACH entschieden. Damit stellt EUREKA-FACH den größten Entwicklungsverbund im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten. Das Programm wird fortlaufend und genau passend für die Bedürfnisse der Fachgerichte erstellt, gepflegt und an künftige Rechtsänderungen angepasst.
Zum 1. Januar 2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr flächendeckend bei den Fachgerichten eröffnet. Durch die ständige Weiterentwicklung von EUREKA-FACH besteht die Möglichkeit der elektronischen Weiterverarbeitung von Dokumenten, die dem Gericht im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs übermittelt werden.
Ausführliche Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie hier.