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Justizvollzug in Sachsen-Anhalt

Allgemein

Der Justiz- oder Strafvollzug hat zwei Aufgaben: Er soll die Gefangenen auf ein straffreies Leben vorbereiten und die Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten der Gefangenen schützen.

Die Betreuung und Behandlung der Gefangenen ist für ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft eine wichtige Voraussetzung. Die Gefangenen, von denen viele aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammen, werden bis zum Ende ihrer Inhaftierung gefördert. Der Justizvollzug unterbreitet hierfür vielfältige Angebote: Schulausbildungen auf den unterschiedlichen Niveaus, Ausbildungen in anerkannten und gefragten Berufen, Arbeit, Beratungen und individuelle Hilfen, soziales Training bis hin zu Angeboten individueller, im Einzelfall genehmigter Psychotherapie und der Sozialtherapie.

Zu den Behandlungsangeboten zählen auch Lockerungen des Vollzuges. Erfahrungsgemäß sind Gefangene vorrangig bestrebt, Lockerungen zu erhalten. Lockerungen müssen sich aber in das übrige Behandlungskonzept einpassen. Außerdem muss zur Sicherheit der Allgemeinheit, aber auch zur Gewährleistung des Behandlungsauftrags sorgfältig geprüft werden, ob Missbräuche der Lockerungen zu erwarten sind.

Die Föderalismusreform vom September 2006 erklärte die Gesetzgebung zum Strafvollzug zur Ländersache. Bis die Länder eigene Gesetze (einschließlich der Untersuchungshaft) haben, gilt das Strafvollzugsgesetz des Bundes von 1976.