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Nebenamtliche, -berufliche oder sonstige Mitarbeiter

Allgemeines

Die Aufgaben von Ärzten, Seelsorgern und Lehrern können in Justizvollzugseinrichtungen, in denen nicht genügend hauptamtliche Bedienstete der entsprechenden Fachrichtungen vorhanden sind, auf nicht hauptamtliche Bedienstete übertragen werden.

Ärzte

In zahlreichen Justizvollzugseinrichtungen sind zur Unterstützung der hauptamtlichen Ärzte und Ärztinnen vertraglich verpflichtete Ärzte und Zahnärzte tätig. Die Aufgabenbereiche entsprechen etwa denen des hauptamtlichen ärztlichen Dienstes. Weiteres dazu lesen Sie hier.

Seelsorger

Die Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten, der Jugendanstalt und der Jugendarrestanstalt bildet einen Teil der den Kirchen obliegenden allgemeinen Seelsorge.

Auf der Grundlage der mit der Katholischen und Evangelischen Kirche geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen werden seelsorgerische Tätigkeiten von Angehörigen der Kirchen wahrgenommen. Zu den Aufgaben der Gefängnisseelsorge gehören im Wesentlichen:

  • Durchführung von Gottesdiensten,
  • Einzelseelsorge,
  • Gruppenarbeit,
  • Seelsorgerische Beratung und
  • Mitwirkung bei der sozialen Hilfe.

Lehrer

In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes, vornehmlich im Jugendvollzug, sind zahlreiche nebenberufliche und nebenamtliche Lehrkräfte zur Unterstützung der hauptamtlichen Pädagogen tätig. Die Aufgabenbereiche entsprechen etwa denen des hauptamtlichen pädagogischen Dienstes. Weiteres dazu lesen Sie hier.