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Soziale Dienste im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz

Einstellungsvoraussetzungen

In die Laufbahn Soziale Dienste im Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz kann eingestellt werden, wer

  • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  • einen Bachelor- oder gleichwertigen Studiengang Sozialarbeit / Sozialpädagogik abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin/
    Sozialpädagogin vorweisen kann.
    Die berufspraktische Tätigkeit, die Voraussetzung für die staatliche Anerkennung ist, kann dabei auf die hauptberufliche Tätigkeit angerechnet werden, wenn sie im öffentlichen Dienst oder bei öffentlichen Religionsgesellschaften oder ihren Verbänden abgeleistet wurde.

Nach Ableistung der hauptberuflichen Tätigkeit erfolgt in der Regel unter Ernennung zur Sozialinspektorin oder zum Sozialinspektor die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Nach der erfolgreichen Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Bewerbungen sind an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt zu richten.

Aufgabenbereiche

Für das Erreichen des Vollzugszieles (§ 2 Satz 1 Justizvollzugsgesetzbuch Sachsen-Anhalt - JVollzGB LSA) kommt der Sozialarbeit im Justizvollzug besondere Bedeutung zu. Sozialarbeit im Justizvollzug ist im besonderen Maße geeignet, an der Gestaltung des Vollzuges (§ 7 JVollzGB LSA) mitzuwirken.

Neben der einzelbezogenen Arbeit ist daher die Gruppenarbeit und die Einwirkung auf die Institution Justizvollzug zum Abbau entsozialisierender Folgen des Freiheitsentzuges von besonderer Bedeutung. Des Weiteren kommt der Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten, freien Trägern und sonstigen Einrichtungen insbesondere im Rahmen der Entlassungsvorbereitung ein besonderer Stellenwert zu.

Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Justizvollzug unterstützen die Gefangenen bei der Bearbeitung ihrer persönlichen und sozialen Angelegenheiten wie etwa Delinquenz, Beziehungen, Suchtverhalten, Finanzen und Entlassungsvorbereitung.

Dies geschieht in Einzel- und Gruppenangeboten und in Zusammenarbeit mit den anderen Beschäftigten unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe". Bei Berufserfahrung und Eignung können Führungsaufgaben wie die Leitung einer Vollzugsabteilung übernommen werden.