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Referendare

Einstellung

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Einstellungen erfolgen am 1. März und am 1. September jeden Jahres.

Ausführliche Informationen hierüber können dem Merkblatt "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt" entnommen werden, welches Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Naumburg finden.

Anträge auf Ernennung zur Rechtsreferendarin oder zum Rechtsreferendar sind unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks, welcher dem o. g. Merkblatt anhängt, zu richten an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Weitere Informationen zum Referendariat erhalten Sie

Vorbereitungsdienst

Der 24-monatige Vorbereitungsdienst besteht aus vier Pflichtstationen
(§ 37 JAPrVO) und der Wahlstation (§§ 37; 38 JAPrVO).

Ausbildungsabschnitt

Dauer

Erster Ausbildungsabschnitt4 Monate Zivilrechtsstation 
Zweiter Ausbildungsabschnitt4 Monate Strafrechtsstation
Dritter Ausbildungsabschnitt4 Monate Verwaltungsstation     
Vierter Ausbildungsabschnitt     9 Monate Anwaltsstation
Fünfter Ausbildungsabschnitt3 Monate Wahlstation

Flyer zum Referendariat in Sachsen-Anhalt

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