Referendare
Einstellung
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.
Einstellungen erfolgen am 1. März und am 1. September jeden Jahres.
Ausführliche Informationen hierüber können dem Merkblatt "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt" entnommen werden, welches Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts Naumburg finden.
Anträge auf Ernennung zur Rechtsreferendarin oder zum Rechtsreferendar sind unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks, welcher dem o. g. Merkblatt anhängt, zu richten an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.
Weitere Informationen zum Referendariat erhalten Sie
- unter der Tel.: +49 3445 282119 oder 282104
- per E-Mail: olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
- auf der OLG-Homepage
Vorbereitungsdienst
Der 24-monatige Vorbereitungsdienst besteht aus vier Pflichtstationen
(§ 37 JAPrVO) und der Wahlstation (§§ 37; 38 JAPrVO).
Ausbildungsabschnitt | Dauer |
---|---|
Erster Ausbildungsabschnitt | 4 Monate Zivilrechtsstation |
Zweiter Ausbildungsabschnitt | 4 Monate Strafrechtsstation |
Dritter Ausbildungsabschnitt | 4 Monate Verwaltungsstation |
Vierter Ausbildungsabschnitt | 9 Monate Anwaltsstation |
Fünfter Ausbildungsabschnitt | 3 Monate Wahlstation |
Flyer zum Referendariat in Sachsen-Anhalt
Referendariat in Sachsen-Anhalt
Ihr Weg in eine erfolgreiche Zukunft
1. Auflage, Juli 2019
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