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Justizfachwirte

Aufgaben

Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes sind bei den Amtsgerichten, Landgerichten, dem Oberlandesgericht, den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht, den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht, den Arbeitsgerichten, dem Landesarbeitsgericht, den Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft tätig. Zu ihren Aufgaben gehören in erster Linie die Abwicklung des Geschäftsbetriebes in der Geschäftsstelle, also die Verwaltung der Akten, der Umgang mit dem Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Weitere wichtige Aufgaben sind die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Anordnung von Zustellungen und Ladungen sowie die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle.

Der Zuständigkeitsbereich der Beamtin oder des Beamten des mittleren Justizdienstes umfasst dabei auch Tätigkeiten, die in besonderem Maße weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören zum Beispiel die Berechnung und die Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Aufgaben des Kostenbeamten bei der Berechnung und der Einziehung von Gerichtskosten, Mahnverfahren, Geldstrafenvollstreckung, das Führen der Insolvenztabelle, die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen sowie die Berechnung von Reisekosten.

Diese Aufzählung der Aufgaben ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Justiz und dem Bürger darstellen. Von ihrem Geschick und ihren Kenntnissen hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und ob die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird. Der Beruf erfordert deshalb Sorgfalt und Gründlichkeit, solides Fachwissen und - wegen des steten Umganges mit dem Publikum - ein gutes Einfühlungsvermögen.

Ausbildung

Wer Beamtin oder Beamter des mittleren Justizdienstes werden möchte, hat eine spezielle Ausbildung zu durchlaufen.
In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes kann auf Antrag eingestellt werden, wer

  1. die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gem. § 7 Absatz 1 Nummern 1 und 2 des Beamtenstatusgesetzes erfüllt,
  2. den Realschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für die Laufbahn qualifizierende Berufsausbildung oder des Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
  3. an einem Auswahlverfahren mit Erfolg teilgenommen hat. Die nach den Bewerbungsunterlagen qualifiziertesten Personen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen,
  4. die gesundheitliche Eignung gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 2 des Landesbeamtengesetzes nachweist,
  5. über schreibtechnische Fähigkeiten mit einer Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute verfügt.

Abweichend von Absatz 1 Nummer 5 kann der Nachweis über schreibtechnische Fähigkeiten binnen einer Frist von einem Jahr nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erbracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einstellungsbehörde auf Antrag diese Frist längstens bis zum Ende des fachtheoretischen Abschlusslehrgangs verlängern. Wird die Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute nicht fristgemäß nachgewiesen, ist die Person nach der Gesamtpersönlichkeit für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes nicht geeignet und nach § 23 Absatz 4 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes zu entlassen.

Der Vorbereitungsdienst dauert gemäß § 16 Absatz 2 der Laufbahnverordnung zwei Jahre, beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

  1. Praktischer Einführungslehrgang,
  2. Fachtheoretischer Lehrgang A,
  3. Praktische Ausbildung I,
  4. Fachtheoretischer Lehrgang B,
  5. Praktische Ausbildung II,
  6. Fachtheoretischer Lehrgang C,
  7. Praktische Ausbildung III,
  8. Fachtheoretischer Abschlusslehrgang,
  9. Laufbahnprüfung und
  10. Abschlusspraktikum.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg bestimmt die Gerichte und im Einvernehmen mit dem Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaften, an denen die berufspraktische Ausbildung einschließlich eines begleitenden Unterrichts durchgeführt wird (Ausbildungsstellen).

Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an der Justizschule für den mittleren Justizdienst bei dem Oberlandesgericht Naumburg mit den Standorten in Magdeburg und Halle (Saale) oder an Ausbildungszentren anderer Länder (Ausbildungseinrichtungen).

Die nähere Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte erfolgt durch einen Rahmenstoffplan, der von dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Naumburg mit Zustimmung des Ministeriums erlassen wird.

Laufbahn und Besoldung

Während der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamtinnen und Beamte auf Widerruf. Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten außerdem einen Zuschlag. Die Anwärterbezüge sind zu versteuern, es brauchen aber keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt zu werden.

Bei Krankheit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter - wie alle Beamtinnen und Beamte - eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil (zum Beispiel bei Ledigen 50 Prozent) deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher erforderlich. Eine Beihilfe wird auch bei Geburts- und Todesfällen gewährt.

Es kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.

Bewerbung

Bewerbungen richten Sie möglichst bis zum 1. Oktober des Vorjahres an:

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts .

Der Bewerbung sollten zunächst nur folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • der Nachweis des zum Vorbereitungsdienst berechtigenden Bildungsstandes und
  • der Nachweis über etwaige berufliche Tätigkeiten.

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an das Oberlandesgericht Naumburg.

Weitere Informationen zum Berufsbild Beamter oder Beamtin des mittleren Justizdienstes finden Sie beim Oberlandesgericht Naumburg.

Flyer Justizfachwirt / Justizfachwirtin - Beamte in Sachsen-Anhalt