Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher im Kontakt mit dem Sozialen Dienst der Justiz
Die bisherige Rechtsgrundlage für die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ist am 19. März 2022 ausgelaufen. Nach Ablauf der durch das Land Sachsen-Anhalt genutzten Übergangsfrist wurden auch die bislang geltenden Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher im Kontakt mit dem Sozialen Dienst der Justiz aufgehoben. Damit entfällt die 3G Zugangsbeschränkung als auch die allgemeine Maskenpflicht in den Dienstgebäuden des Sozialen Dienstes der Justiz.
Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte in unserem Bundesland werden alle Besucherinnen und Besucher jedoch gebeten, vorerst weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und zum eigenen Schutz und zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in den Innenräumen der Dienstgebäude des Sozialen Dienstes der Justiz eigenverantwortlich zu tragen.