Allgemeiner Justizvollzugsdienst (AVD)
Aufgabenbereiche
Gemäß § 2 Absatz 1 Justizvollzugsgesetzbuch I LSA dient der Vollzug der Freiheitsstrafe oder der Jugendstrafe dem Ziel, den Strafgefangenen oder den Jugendstrafgefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen
Von einem zeitgemäßen Strafvollzug wird erwartet, dass der straffällig gewordene Mensch nicht nur seine Strafe abbüßt und sicher verwahrt wird. Es muss ihm vielmehr geholfen werden, sich nach dem Verbüßen der Haftstrafe in das Leben in Freiheit wieder einzugliedern. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges muss entgegengewirkt werden.
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes tragen als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstaltsleitung an entscheidender Stelle dazu bei, diesen anspruchsvollen Auftrag zu erfüllen.
Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem folgende Tätigkeiten:
Behandlung der Gefangenen
Betreuung der Gefangenen, Mitgestaltung des Vollzugsalltages, Freizeitangebote initiieren, fördern und leiten (zum Beispiel als Sportübungsleiter/-in), Mitwirkung beim Kommunikationstraining (beispielsweise in Gruppengesprächen), Mitwirkung bei der Entlassungsvorbereitung, Mitarbeit in Therapiegruppen, Verhaltensbeobachtung, Konfliktbewältigung, Mitwirkung bei der Gestaltung des Vollzugsplanes und Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Gefangenen (zum Beispiel in schulischen und beruflichen Aus- und Fortbildungsgängen).
Beaufsichtigung und sichere Unterbringung der Gefangenen
Haftraumkontrollen, Besuchsüberwachung, Brief- und Paketkontrolle, Überwachung und Bedienung der vorhandenen Sicherheitsanlagen und Überwachung und Kontrolle des gesamten Arbeits- und Organisationsablaufs der Anstalt.
Versorgung der Gefangenen
Essenausgabe und Versorgung der Gefangenen mit Dingen des täglichen Bedarfs.
Führungsaufgaben
Hierzu gehören: Dienstplangestaltung, Leitung des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes, Leitung von Kammer und Küche sowie die Ausbildungsleitung.