EUREKA
EUREKA (EDV-Unterstützung für Rechtsgeschäftsstellen und Kanzleien sowie der Richter- und Rechtspflegerarbeitsplätze) ist ein modulares IT-Programm für den vollumfänglichen Einsatz in der Justiz. Mit EUREKA werden - ausgenommen der Grundbuch- und Registersachen - nahezu alle übrigen Geschäftsabläufe bei den Amtsgerichten bearbeitet. EUREKA steht darüber hinaus für die IT-Unterstützung der Geschäftsabläufe bei den Landgerichten und dem Oberlandesgericht zur Verfügung.
Um die breit gefächerte Verwendung zu gewährleisten wurden zentrale Module, die die Grundlagen für alle Anwendungen bilden sowie diverse EUREKA-Fachmodule entwickelt:
EUREKA-Zivil | Zivilverfahren der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte |
EUREKA-STRAF | Straf- und Bußgeldverfahren der Amts-, Land- und Oberlandesgerichte |
EUREKA-VOLL | Zwangsvollstreckungssachen und Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung |
EUREKA-NACH | Nachlassabteilung der Amtsgerichte |
EUREKA-FAM | Familienabteilung der Amtsgerichte |
EUREKA-VORM | Vormundschafts,- Pflegschafts-, Betreuungs-, Adoptions-, Unterbringungs- und Abschiebehaftsachen der Amtsgerichte |
EUREKA-ZVG | Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren |
EUREKA-BASIC | alle Abteilungen der Amtsgerichte, für die es kein spezialisiertes EUREKA-Modul gibt (zum Beispiel Beratungshilfe, Hinterlegungen) |
EUREKA-TEXT | Texterzeugung und Textverwaltung alle Module |
EUREKA-KOSTEN | Erstellen von Gerichtskostenrechnungen in allen gerichtlichen Verfahren |
EUREKA-GVP | Bearbeitung und Abbildung von Geschäftsverteilungen |
EUREKA-SYSTEM | Applikationsübergreifende Systemverwaltung in allen EUREKA-Modulen |
EUREKA-START | Anmeldecenter für alle Module (Single sign-on) |
EUREKA speichert die Daten des Verfahrens und ermöglicht die automatische Nutzung für den Standardschriftverkehr. Vorgangsbearbeitung, Aktenverwaltung, Kostenberechnung und statistische Auswertung der Verfahren werden erheblich vereinfacht, Termine und Fristen werden über das Programmsystem verwaltet und kontrolliert. Auf die gespeicherten Daten können neben den Serviceeinheiten auch die Richterinnen und Richter sowie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zurückgreifen und sie zum Abfassen ihrer Entscheidungen nutzen.
Im EUREKA-Verbund hat sich Sachsen-Anhalt - zusammen mit fünf anderen Landesjustizverwaltungen - zu dieser Eigenprogrammierung entschlossen.