Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen (AVVD)
Aufgabenbereiche
Beamte und Beamtinnen des allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) gehören zu den Führungskräften im mittleren Management einer Justizvollzugseinrichtung.
Über die Sachgebiete, die den Bediensteten dieser Laufbahn übertragen sind, können Sie sich unter nachfolgenden Stichwörtern informieren.
Inhalt
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung ist als zentrale Verwaltungseinheit der Anstaltsleitung nachgeordnet und ist zuständig für sämtliche Personal- und Organisationsangelegenheiten einer Vollzugsanstalt. Die Geschäftsleitung übt zumeist auch die Funktion des Kassenaufsichts- und Prüfungsbeamten aus.
Sicherheitsdienstleitung
Sicherheit und Ordnung sind wichtige Grundlagen für einen geordneten Strafvollzug. Zu den Tätigkeiten gehören zum Beispiel die sicherheitsmäßige Organisation und Überwachung des gesamten Dienstbetriebes, die Ermittlungen in Disziplinarverfahren gegen Gefangene und Ermittlungen bei Ausbrüchen.
Arbeits- und Bildungswesen
In Sachsen-Anhalt ist der „Landesbetrieb für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG)“ eingerichtet, der in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt die für die Arbeit der Gefangenen erforderlichen Eigen-, Unternehmer- und Arbeitstherapie und Versorgungsbetriebe unterhält. Die für die schulische und berufliche Bildung der Gefangenen erforderlichen Einrichtungen und Bildungsbetriebe werden ebenfalls vom LBBG betrieben. Der Landesbetrieb gliedert sich in die Verwaltungsleitung und in Fachbereiche, deren Zuständigkeit die in einer oder mehreren Justizvollzugsanstalten eingerichteten Betriebe umfasst und von einer Beamtin oder Beamten der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, geleitet wird.
Die Versorgung der Vollzugsanstalten und der Gefangenen mit Wirtschaftsgütern aller Art ist Aufgabe der Wirtschaftsverwaltung, deren Geschäfte von einer/-m Wirtschaftsinspektor/-in geführt werden.
Der Wirtschaftsverwaltung obliegt unter anderem die Verpflegung der Gefangenen einschließlich der Aufstellung des Speiseplanes, die Beschaffung und Verwaltung der Bekleidung der Gefangenen, die Ausstattung von Haft- und Büroräumen sowie die Beschaffung und die Ausgabe aller für den Dienstbetrieb erforderlichen Gegenstände und Verbrauchsmittel.
Wirtschaftsverwaltung
Die Versorgung der Vollzugsanstalten und der Gefangenen mit Wirtschaftsgütern aller Art ist Aufgabe der Wirtschaftsverwaltung, deren Geschäfte von einer Wirtschaftsinspektorin oder einem Wirtschaftsinspektor geführt werden.
Der Wirtschaftsverwaltung obliegt unter anderem die Verpflegung der Gefangenen einschließlich der Aufstellung des Speiseplanes, die Beschaffung und Verwaltung der Bekleidung der Gefangenen, die Ausstattung von Haft- und Büroräumen sowie die Beschaffung und die Ausgabe aller für den Dienstbetrieb erforderlichen Gegenstände und Verbrauchsmittel.
Vollzugsabteilungsleitung
Die Vollzugsabteilungsleiterin / Der Vollzugsabteilungsleiter ist zuständig für eine Vollzugsabteilung, die in der Regel etwa 60 bis 100 Gefangene umfasst. Sie / Er koordiniert die Tätigkeit der in ihrer / seiner Abteilung tätigen Bediensteten und der in ihr nebenberuflich, neben- oder ehrenamtlich Mitwirkenden und leitet die Abteilungskonferenz.
Der Abteilungsleiterin / Dem Abteilungsleiter obliegt neben anderen Aufgaben die Führung von Zu- und Abgangsgesprächen, Einzel- und Gruppengesprächen.
Ferner ist sie / er verantwortlich für die Vorbereitung
- des Vollzugsplanes und seiner Änderungen,
- von Entscheidungen über Verlegungen, Vollzugslockerungen und Urlaub sowie
- von Stellungnahmen zu Gnadenverfahren und zur Aussetzung des Strafrestes.
Sie / Er entscheidet im Einzelfall zum Beispiel über
- die Ausstattung von Hafträumen,
- den Ausschluss von Gegenständen vom Einkauf oder
- die Fesselung Gefangener bei Ausführungen, Vorführungen und Transporten.
Des weiteren wirkt die Abteilungsleiterin / der Abteilungsleiter mit bei
- der Behandlungsuntersuchung und der Durchführung des Vollzugsplanes,
- der Planung und der Durchführung von Freizeitprogrammen sowie von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Gefangene,
- der Gewinnung und der Beratung von ehrenamtlichen Helfern sowie
- der Aus- und Fortbildung der Vollzugsbediensteten.
Die Anstaltsleitung kann der Vollzugsabteilungsleitung weitere Einzelbefugnisse zur selbständigen Erledigung übertragen. Die Vollzugsabteilungsleiterin / Der Vollzugsabteilungsleiter ist Fachvorgesetzte/ r der in der Abteilung tätigen Bediensteten des Allgemeinen Justizvollzugsdienstes (AVD).