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RegisSTAR Elektronisches Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister

Internet-Registerauskunft

Aktuell

Sämtliche Registersachen werden in Sachsen-Anhalt zentral vom Amtsgericht Stendal bearbeitet.

Allgemeines

Am 1. Juli 2005 wurde der symbolische Startschuss für die Inbetriebnahme der Internet-Registerauskunft gegeben. Nach Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland hat Sachsen-Anhalt als das sechste Land bundesweit und als das erste "neue" Bundesland die Internet-Registereinsicht zur Verfügung gestellt. Die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sind öffentliche Register und für jedermann ohne Nachweis eines berechtigten Interesses einsehbar.

Über die Internetregistereinsicht wird die Möglichkeit eröffnet, zu jeder Zeit und von jedem PC-Arbeitsplatz aus Einsicht in die Register zu nehmen. Neben dem Registerinhalt werden zusätzlich komfortable Such- und Hilfsfunktionen bereitgestellt, so dass sich eingetragene Firmen auch dann finden lassen, wenn Registernummer oder genaue Firmierung nicht bekannt sind. Es reichen meistens bereits Namensteile aus, um das gesuchte Unternehmen ausfindig zu machen. Die Aktualität der Daten ist gewährleistet, da die Recherche unmittelbar auf den Echtdatenbestand zugreift. Neben den Daten aus dem Handelsregister können auch Daten aus dem Genossenschafts- und Partnerschafts- und zum Teil bereits aus dem Vereinsregister abgerufen werden.

Zur Teilnahme an der Internetregisterauskunft ist eine einmalige Anmeldung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg erforderlich. Ansonsten steht die Internetregistereinsicht auch außerhalb der gerichtlichen Geschäftszeiten täglich rund um die Uhr - ohne zeitliche Einschränkung - zur Verfügung.

Kosten

Die Kosten für den Abruf betragen je Registerblatt 4,50 Euro. Als Abruf eines Registerblattes gilt dabei jeder einzelne Aufruf (aktuell, chronologisch, historisch). Für den Abruf von Dokumenten wird eine Gebühr von 1,50 Euro berechnet. Auslagen werden nicht erhoben. Die Gebühren werden auf der Grundlage des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO) erhoben. Die Teilnahme an der Internet-Einsicht ist in jedem Fall günstiger als die Anforderung eines schriftlichen Registerauszuges und erspart Porto, Postlaufzeiten oder Wege zum Registergericht.

Anmeldung

Für die Anmeldung zur Internet-Registerauskunft benötigen Sie das unter www.handelsregister.de verfügbare Anmeldeformular. Die Anmeldung muss schriftlich auf dem Postweg oder per Fax 03445 282000 bei dem Oberlandesgericht Naumburg erfolgen.

Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail einen elektronischen Schlüssel (Zertifikat), den Sie in Ihren Internetbrowser importieren müssen. Auf dem Postweg wird Ihnen daneben das Kennwort für den Schlüssel übersandt.

Technische Voraussetzung

Die Internet-Registereinsicht ist ohne spezielle Zugangssoftware über einen gewöhnlichen Internetbrowser realisiert.

Im Browser muss die Annahme von Cookies zugelassen sein.
Einstellung zur Aktivierung:

Internet-Explorer ab V5:
Menü "Extras-Internetoptionen", Kartenreiter "Sicherheit", Schaltfläche "Stufe anpassen" drücken, Auswahlliste: "Cookies aktivieren"

Netscape Communicator ab V4.5:
Menü "Bearbeiten-Einstellungen", Kategorie Erweitert: "Cookies akzeptieren" bzw. "nur an den Server zurückgesendete Cookies akzeptieren" muss aktiviert sein

Zur Darstellung des Registerinhalts ist auf dem PC lediglich eine Standardsoftware, der Acrobat Reader, erforderlich.

Für die Beantwortung von technischen Fragen oder bei Problemen steht Ihnen die Hotline im Justizrechenzentrum Barby telefonisch unter 039298/62-327 oder per E-Mail an callcenter(at)rz-barby.justiz.sachsen-anhalt.de zur Verfügung.