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Ehrenamtliche Mitarbeiter

Allgemeines

Menschen, die bereit und nach ihren persönlichen Verhältnissen in der Lage sind, Gefangenen zu helfen, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel), sind aufgerufen, sich in den Justizvollzugsanstalten als ehrenamtliche Mitarbeiter zu engagieren.

Die Betreuung durch die ehrenamtlichen Mitarbeiter soll dazu beitragen, persönliche Schwierigkeiten Gefangener zu lösen oder zu mildern, Bildung und berufliche Fähigkeiten zu fördern, die Entlassung vorzubereiten und die Eingliederung in das Leben in Freiheit zu unterstützen.

Erfordernisse

Über die Zulassung als ehrenamtlicher Mitarbeiter entscheidet der Anstaltsleiter. Wollen mehrere Bewerber in einer Gruppe tätig werden, ist jeder einzelne zuzulassen. Zugelassen werden nur Menschen,

  • die das 21. Lebensjahr vollendet haben,
  • gegen die innerhalb der letzten drei Jahre keine Freiheits- oder Jugendstrafe oder keine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung oder Sicherung verhängt oder vollzogen wurde,
  • die nicht unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehen,
  • gegen die kein Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist und
  • die mit einer Selbstauskunft und erforderlichenfalls einer Sicherheitsüberprüfung einverstanden sind und ein Führungszeugnis für Behörden beibringen.

Die Aufnahme der Tätigkeit ist ferner davon abhängig, dass sich der ehrenamtliche Mitarbeiter schriftlich verpflichtet,

  • mit den Vollzugsbediensteten eng zusammenzuarbeiten und deren Anordnungen Folge zu leisten,
  • mit den Gefangenen und deren Angehörigen keine Geschäfte einzugehen, von ihnen nichts anzunehmen, ihnen nichts zu übergeben und für sie keine Nachrichten oder Aufträge zu vermitteln,
  • die angeordneten Kontrollmaßnahmen zu dulden und
  • über vertrauliche Angelegenheiten, insbesondere über die Namen und persönlichen Verhältnisse der Gefangenen, gegenüber Dritten - auch nach Beendigung der ehrenamtlichen Mitarbeit - Verschwiegenheit zu bewahren.

Kontaktaufnahme

Sollten die genannten Bedingungen erfüllt und ernsthaftes Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit im Justizvollzug vorhanden sein, wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Anstaltsleitung.

Alle aktuellen Anschriften der Justizvollzugsbehörden finden Sie im Anschriftenverzeichnis der Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt.

Weitere Infos

Zu diesem Thema hat das Justizministerium die Broschüre "Das Ehrenamt im Justizvollzug in Sachsen-Anhalt" herausgegeben.