Verfassungsgerichtsbarkeit
Einziges Gericht der Verfassungsgerichtsbarkeit des Landes ist das
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau.
Der Bezirk des Finanzgerichts umfasst somit das gesamte Land Sachsen-Anhalt.
Das Landesverfassungsgericht ist ein den anderen Verfassungsorganen (Landesparlament und Landesregierung) gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.
Es befasst sich in erster Linie mit Streitigkeiten über die Auslegung der Verfassung wie auch damit, ob Landesgesetze mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vereinbar sind.
Im Wege der Verfassungsbeschwerde können sich auch Bürgerinnen und Bürger an das Landesverfassungsgericht wenden, wenn sie sich unmittelbar durch ein Landesgesetz in ihren Grundrechten, grundrechtsgleichen Rechten oder staatsbürgerlichen Rechten verletzt fühlen.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Verfassungsgerichts.
Pressemitteilungen der Finanzgerichtsbarkeit
Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Justizbehörden
Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".