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Staatsanwaltschaften

Weitere Informationen

Die Staatsanwaltschaften im Internet:

Allgemeines

Die Staatsanwaltschaften leiten mit Hilfe der Polizei die Ermittlungsverfahren, erheben Anklage vor Gericht und vertreten diese dort. Zugleich sind sie zuständig für die Strafvollstreckung und bearbeiten Gnadenanträge.

Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund angezeigter oder ermittelter Tatsachen das Vorliegen einer strafbaren Handlung bejaht, ist sie zum Einschreiten gesetzlich verpflichtet und in diesem Rahmen frei von Weisungen der Aufsichtsbehörden - auch solcher politischer Art. Diese zwingende Ausgestaltung des Ermittlungsverfahrens, das Legalitätsprinzip, ist eines der wesentlichen Merkmale der Arbeit der Staatsanwaltschaften in einem demokratischen Rechtsstaat.

An die Annahme des Anfangsverdachts werden keine übertriebenen Anforderungen gestellt, weil die Erforschung des Sachverhalts gerade Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist. Es muss nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Bloße Vermutungen reichen nicht aus. Der Anfangsverdacht hat auf konkreten Tatsachen zu beruhen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter den nachfolgenden Stichwörtern (Links):

Informationen / Broschüren

Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln hält die Broschüre Schöffen für Sie bereit.

Die Broschüre Die Justiz in Sachsen-Anhalt enthält die Zuordnung der Gemeinden und Städte des Landes zu den Staatsanwaltschaften.

Beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie unter der Rubrik "Opferrechte" Hilfsangebote für Opfer von Straftraten und können sich das Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten in Strafverfahren herunterladen.

Unter nachfolgendem Link finden Sie die Entwicklung der Geschäftszahlen der Generalstaatsanwaltschaft bzw. die Entwicklung der Geschäftszahlen der Staatsanwaltschaften in den zurückliegenden drei Jahren (Format: PDF).