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Rechtspfleger

Aufgaben

Rechtspfleger sind Beamte des gehobenen Justizdienstes. Sie nehmen wichtige Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wahr, die früher den Richtern und Staatsanwälten vorbehalten waren. In ihrem Aufgabenbereich, der ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragen wurde, sind sie sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Die Rechtspfleger erledigen ihre Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter eigenverantwortlich.

Der Zuständigkeitsbereich umfasst unter anderem:

  • Grundbuchsachen (zum Beispiel die Entscheidung über Anträge auf Eintragung von Eigentumsänderungen von Grundstücken oder von Hypotheken in das Grundbuch),
  • Nachlasssachen (zum Beispiel die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen)
  • Durchführung von Insolvenzverfahren,
  • Vormundschafts- und Betreuungssachen (zum Beispiel die Bestellung von Vormündern, die Überwachung der Vermögensverwaltung, die Genehmigung wichtiger Rechtsgeschäfte),
  • Registersachen (zum Beispiel die Entscheidung über Anträge auf Eintragung im Handels- und im Vereinsregister),
  • Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (zum Beispiel Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Grundstücken, Lohn- und Kontenpfändung).

Neben diesen typischen Rechtspflegertätigkeiten nehmen die Beamten des gehobenen Dienstes auch wichtige Aufgaben in der Justizverwaltung wahr. Dazu gehören die Funktion des Geschäftsleiters, der den inneren Dienstbetrieb einer Justizbehörde regelt und bei der Dienstaufsicht mitwirkt sowie die Vertretung der Staatskasse als Bezirksrevisor.

Daneben sind sie in der Verwaltungs-, Arbeits-, und Sozialgerichtsbarkeit tätig und werden dort unter anderem in den Rechtsantragsstellen oder in der Verwaltung eingesetzt. Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten bestehen außerdem in der Personalverwaltung oder im Haushaltswesen des Oberlandesgerichts und des Justizministeriums.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass Rechtspfleger in einem äußerst breiten Bereich sehr anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen und gemeinsam mit den Richtern und Staatsanwälten eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Justiz und den Bürgern sind.

Daher erfordert der Beruf des Rechtspflegers Verantwortungsbereitschaft, Entscheidungsfreude, Flexibilität, Unparteilichkeit sowie Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge. Ferner sollten ein sicheres Auftreten, die Fähigkeit zur Konfliktlösung und zum Umgang mit Menschen sowie ein gutes Einfühlungsvermögen vorhanden sein.

Ausbildung

Die Fachhochschulausbildung (Vorbereitungsdienst) dauert drei Jahre und beginnt bei Bedarf jeweils am 1. Oktober eines Jahres. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in vier Studienabschnitte, wobei der erste und dritte Abschnitt (vierzehn und sechs Monate) der theoretischen Ausbildung und der zweite sowie vierte Abschnitt (zehn und sechs Monate) der Fachpraxis dienen.

Das Fachstudium wird an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR). Fachbereich Rechtspflege, Berlin durchgeführt. In den fachtheoretischen Studienzeiten werden die wissenschaftlichen Grundlagen vermittelt, die zur Erfüllung der Rechtspflegeraufgaben erforderlich sind. Die praktische Ausbildung erfolgt an Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt. Während dieser Abschnitte werden die erworbenen fachtheoretischen Kenntnisse am Arbeitsplatz des Rechtspflegers angewandt und vertieft.

Am Ende des Vorbereitungsdienstes findet die Rechtspflegerprüfung (Laufbahnprüfung für den gehobenen Justizdienst) statt. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Absolventen, die zusätzlich eine Diplomarbeit bestanden haben, sind berechtigt, den akademischen Grad "Diplom-Rechtspflegerin (FH)" oder "Diplom-Rechtspfleger (FH)" zu führen.

Laufbahn und Besoldung

Während der Ausbildung sind die Studierenden "Beamte auf Widerruf". Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Bei einer Krankheit erhalten sie - wie alle Beamte - eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten nur zu einem Teil deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher ratsam.

Nach der bestandenen Laufbahnprüfung kann die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe (als "Justizinspektor/-in") erfolgen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Soweit die anschließende  Probezeit (in der Regel zwei Jahre und sechs Monate) erfolgreich absolviert ist, erfolgt in der Regel eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Sonderlaufbahn Amtsanwalt

Wer die Rechtspflegerprüfung bestanden hat, kann durch eine zusätzliche Ausbildung im Strafrecht auch die Laufbahn eines Amtsanwalts (Anklagevertreter der Staatsanwaltschaft bei den Amtsgerichten) einschlagen.

Weitere Informationen zur Amtsanwaltslaufbahn.

Einstellungsverfahren

In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes kann eingestellt werden, wer

  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  • die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
  • am Tage der Berufung in das Beamtenverhältnis höchstens 35 Jahre - als Schwerbehinderter höchstens 40 Jahre - alt ist und 
  • erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen hat.

Dem Höchstalter von 35 Jahren ist bei Bewerbern, die wegen der Geburt eines Kindes oder der tatsächlichen Betreuung eines mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes unter 18 Jahren von einer Bewerbung um Einstellung bis zum Erreichen des Höchstalters von 35 Jahren abgesehen haben, je Kind ein Zeitraum von drei Jahren bis zu einem Höchstalter von 40 Jahren hinzuzurechnen. Die Höchstaltersgrenzen gelten nicht für die Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins sowie in den Fällen des Paragrafen 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbung

Bewerbungen richten Sie bitte an: Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts.

Dabei sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein Passbild aus neuester Zeit,
  • ein handgeschriebener tabellarischer Lebenslauf,
  • ein Zeugnis über den Nachweis der schulischen Voraussetzung sowie
  • Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten.

Weitere Informationen über das Berufsbild des Rechtspflegers finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Oberlandesgericht Naumburg
Bundesagentur für Arbeit.

Auskünfte erteilt auch das Oberlandesgericht Naumburg.

Über diesen Link gelangen Sie zur Rechtspfleger-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Flyer Rechtspfleger / Rechtspflegerin - Beamte in Sachsen-Anhalt