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Justizwachtmeister

Aufgaben

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen für die Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihnen obliegt auch die Vorführung und die Bewachung von Gefangenen und in besonderen Fällen die Durchführung von Personenkontrollen.

Daneben sind sie zum Beispiel für die gesamte Abwicklung des Aktentransports innerhalb der Justizbehörden, die Abholung und Weiterbeförderung von Geldern, Wertsachen, Akten, Schriftstücken, Postsendungen, Überführungsstücken und sonstigen Gegenständen zu anderen Behörden, die Erledigung des Postverkehrs und den Pförtnerdienst in den Justizgebäuden zuständig. Die Justizwachtmeisterlaufbahn gehört zur Laufbahngruppe 1 erstes Einstiegsamt (früher: einfacher Dienst) und erfordert einen Vorbereitungsdienst (Ausbildung).

Ausbildung

Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  1. die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  2. mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
  3. die gesundheitliche Eignung gemäß § 10 Abs. 1  Satz 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes nachweist,
  4. zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 und höchstens 40 Jahre alt ist und
  5. die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit besitzt.

Die Gesamtdauer der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) beträgt ein Jahr. Sie wird bei Gerichten durchgeführt und kann auch zeitweise bei einer Staatsanwaltschaft stattfinden. Die Ausbildung besteht aus einem fachtheoretischen und einem praktischen Teil. Der fachtheoretische Teil umfasst einen Zeitraum in der Regel von 10 Wochen und findet an der Justizakademie in Pegnitz statt.

Der praktische Teil der Ausbildung, der am Arbeitsplatz erfolgt und durch theoretischen Unterricht ergänzt wird, umfasst einen Zeitraum von mindestens neun Monaten.

Im Rahmen der Ausbildung werden die notwendigen Kenntnisse - insbesondere über die geschäftlichen Einrichtungen der Justizbehörden, über den Sitzungs-, Vorführungs- sowie den Sicherheits- und Ordnungsdienst - vermittelt.

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Feststellung ab, ob der Anwärter das Ziel der Ausbildung erreicht hat.

Die Ausbildung wird vom Oberlandesgericht Naumburg geleitet.

Bewerbung

Anfragen zu weiteren Informationen über die Einstellung oder die Ausbildung und Bewerbung können Sie richten an:

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Weitere Informationen zum Berufsbild des Justizwachtmeisters erhalten Sie beim Oberlandesgericht Naumburg.

Über diesen Link gelangen Sie zur Ausbildungsordnung für Justizwachtmeister.

Flyer Justizwachtmeister / Justizwachtmeisterin - Beamte in Sachsen-Anhalt