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Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027

Förderprogramm

Maßnahmen der Reintegration von Strafgefangenen: Täter-Opfer-Ausgleich, Gefangenen- und Entlassenenfürsorge sowie sonstige Beihilfen und Unterstützungen (Präventionsprojekte)

Spezifisches Ziel

Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insbesondere von benachteiligten Gruppen.

Beitrag zur Erreichung des spezifischen Zieles (Förderziel dieses Programmes)

Ökonomische Ungleichheiten können soziale Disparitäten etablieren und verfestigen, welche sich unter Umständen negativ auf die Integrationsprozesse für benachteiligte Bevölkerungsgruppen auswirken.  Somit kommt der Betrachtung benachteiligter Bevölkerungsgruppen hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration und Armutsgefährdung sowie deren Entwicklungen über einen längeren Zeitraum eine erhöhte Relevanz zu.

Die Wiedereingliederung ehemaliger Strafgefangener bzw. die Verhinderung einer (erneuten) Inhaftierung stellen sowohl sozialpolitisch als auch wirtschaftlich eine Notwendigkeit dar. Ihre (Re-) Integration in das „normale“ Leben und auch das Erwerbsleben ist deutlich erschwert. Die Zielgruppe braucht, um nicht wieder straffällig zu werden, (mit oder ohne Haft) deutliche Unterstützung zur Bewältigung des Alltags außerhalb der Haft.

Dies beginnt beim Aufbau von Qualifikationen, beim Erlernen von Strukturen und Abläufen, über den Erwerb sozialer Kompetenzen, Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags und auch der Vermittlung in Ausbildung/ Arbeit/ Beschäftigung.

Schwerpunkt bildet die aktive (Wieder-) Eingliederung von Personen, die aufgrund ihrer Lebensbiographie und Gruppenzugehörigkeit von Diskriminierung betroffen sind.

Ziel ist die Steigerung der Arbeitsmarktpartizipation und die Verbesserung der sozialen Integration.

Die im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 305 angesiedelten Maßnahmen der Reintegration von Strafgefangenen, sind wie in der vergangenen Förderperiode geeignet, diese Anforderungen zu erfüllen.

Ideenwettbewerb

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt für die Auswahl der zu fördernden Vorhaben einen landesweiten Ideenwettbewerb durchzuführen und interessierte freie Träger oder juristische Personen, die im Bereich der Straffälligenhilfe liegende Ziele verfolgen, öffentlich zur Abgabe von Projektvorschlägen aufzurufen.

Es wird angestrebt, dass sich ausgewählte Projekte in geografischer Nähe zu Land- bzw. Amtsgerichten, Justiz- bzw. Maßregelvollzugseinrichtungen und/oder zu den Dienststellen des Sozialen Dienstes befinden und auch ihre regionalen Zuständigkeiten entsprechend ausgerichtet haben.

Allgemeine Trägeranforderungen

Am Ideenwettbewerb für die oben genannten Fördermaßnahmen können juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt unbeschadet ihrer Rechtsform teilnehmen, wenn sie

  •  laut ihren Satzungen bzw. Statuten ausdrücklich auf dem Gebiet der Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt tätig sind (Träger der freien Straffälligenhilfe),
  • gemeinnützige Ziele verfolgen,
  • aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Straffälligenhilfe in Sachsen-Anhalt zu leisten imstande sind, und
  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit ist die Anerkennung durch einen auf die Einrichtung ausgestellten aktuellen Freistellungsbescheid oder eine vorläufige Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorzulegen, dass sie zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes und § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes bezeichneten gemeinnützigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört (Gemeinnützigkeitsbescheinigung) oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung nach § 44a Abs. 7 Einkommensteuergesetz beigebracht hat.

Gesetzlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Sinne von § 75 SGB VIII – (Kinder- und Jugendhilfegesetz) gelten grundsätzlich auch als Träger der freien Straffälligenhilfe.

Nicht anerkannt werden können juristische Personen, die außerhalb der Straffälligenhilfe liegende Ziele verfolgen, auch wenn sie mit ihren Angeboten indirekt auch Straffällige oder von Straffälligkeit bedrohte Personen ansprechen.

Hierzu zählen z. B.

  • Schulfördervereine,
  • Allgemeine Studentenausschüsse und Studentenwerke,
  • Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (soweit nicht § 75 Abs. 3 SGB VIII zutrifft).

Die Trägereinrichtungen müssen mindestens eine dreijährige Praxiserfahrung in dem Arbeitsfeld vorweisen können, um dessen Durchführung sie sich bewerben.

Durchführung des Ideenwettbewerbs

Unter nachfolgenden Link steht Ihnen ein Bewerbungsformular für die Projektbewerbung zur Verfügung, welches dem Projektvorschlag beizufügen ist. Das Bewerbungsformular enthält neben wichtigen Informationen zur Ausgestaltung der Projektbewerbung auch Ausfüllfelder in denen Sie die notwendigen Zusatzangaben, wie Angaben zum Finanzbedarf, zur Praxiserfahrung oder zu den Teilnehmerzahlen machen.

Zum Bewerberformular.

Ergänzende Erläuterungen zum Bewerberformular:

Projektbeginn

Für diesen Ideenwettbewerb ist für die Fortsetzungsprojekte aus der EU-Förderperiode 2014 – 2020 der Projektbeginn 01.07.2022 einzutragen. Für neue Projektförderungen ist als Projektbeginn der 01.01.2023 einzutragen.

Projekterfahrung

Hier sind folgende Eintragungen möglich:

  • keine
  • mindestens 3 Jahre.

Teilnehmerzahlen

Bezüglich der Angaben zu den möglichen Teilnehmerzahlen können zur Eintragung in dem dafür vorgesehenen  Eingabefeld zwischen folgende Eingabewerten gewählt werden:

  • 0 bis 50 Teilnehmer
  • 50 bis 100 Teilnehmer
  • mehr als 100 Teilnehmer

Regionale Zuständigkeiten für die Projektdurchführung

Leider war es technisch nicht möglich, Mehrfachbenennungen in den dafür vorgesehen Einzelfeldern direkt vorzunehmen. Eintragungen sind dennoch möglich, bleiben aber unformatiert.

Angaben zum geschätzten Finanzbedarf

Leider konnte in barrierefreier Hinsicht technisch keine Summenfunktion generiert werden, so dass die Summenermittlung im Rahmen des Projektauswahlverfahrens durch die Auswahljury vorgenommen wird.

Umsetzung der Querschnittsziele der Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in der Förderperiode 2021-2027

In den vorgesehenen Eingabefeldern:

  • Beitrag zu grünen Kompetenzen und Arbeitsplätzen und der grünen Wirtschaft (=100% Koeffizient Klimaschutzziele,
  • Nichtdiskriminierung und
  • Gleichstellung der Geschlechter,

 sind folgende Eingaben zu tätigen:

  • findet Beachtung oder
  • keine Relevanz

Auswahlverfahren

Interessierte freie Träger können sich mit einer Projektkonzeption beim Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt – Referat 305 - , Domplatz 2 – 4, 39104 Magdeburg bis zum 30. November 2021 schriftlich, um eine Förderung bewerben.

Die Projektkonzeptionen müssen den allgemeinen Anforderungen an ein systematisches, qualifiziertes Projektmanagement entsprechen.

Die Projektkonzeption ist durch eine zeichnungsberechtigte Person zu unterschreiben.

Verspätet eingereichte Projektkonzeptionen werden nicht berücksichtigt.

Der Projektkonzeption sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Liste der Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder
  • Kopie des Vereins bzw. Handelsregisterauszugs
  • Kopie der derzeit gültigen Satzung/des Gesellschaftsvertrages
  • ggf. Kopie des Nachweises über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Die Auswahl der förderungsfähigen Projektvorschläge erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt – Referat 305 - unter fachlicher Beteiligung des Landesverbandes für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e. V..

Die Projektbewerber werden über das Ergebnis der Projektauswahl schriftlich informiert. Über das konkrete Förderverfahren sowie die Art und Bemessung der förderfähigen Sach- und Personalausgaben erhalten die ausgewählten Projektbewerber gesonderte Informationen.

Die ausgewählten Projektbewerber, stellen nach erfolgreicher Projektauswahl entsprechende Zuwendungsanträge direkt an das

Landesverwaltungsamt
Nebenstelle Dessau-Roßlau
Referat ESF-Förderung
Kühnauer Straße 161
06846 Dessau-Roßlau

als zuständige Bewilligungsbehörde.