Bildungsmaßnahmen
Viele Inhaftierte haben weder einen Schul- noch einen Berufsabschluss. Sowohl schulische als auch berufliche Ausbildung sind wesentliche Bausteine zur Befähigung der Gefangenen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).
Schulische Ausbildung
Die Gefangenen können in bestimmten Justizvollzugseinrichtungen am Unterricht in allgemeinen Schulfächern teilnehmen, einen Haupt- oder Realschulabschluss erwerben. Auch Maßnahmen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) werden angeboten.
Berufliche Bildung
Hierzu zählen Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Erstausbildung in verschiedenen Berufen.
Weitere Informationen
Genaue Informationen zu den Möglichkeiten finden sie in den einzelnen Internetseiten der Justizvollzugseinrichtungen.