Ausführung, Ausgang, Langzeitausgang, Freigang
Was ist unter diesen Begriffen zu verstehen?
Ausführung
Der Gefangene darf unter Aufsicht eines Vollzugsbediensteten für eine bestimmte Tageszeit die Anstalt verlassen.
Ausgang
Der Gefangene darf die Anstalt für eine bestimmte Tageszeit in Begleitung einer von der Anstalt zugelassenen Person (Begleitausgang) oder ohne Begleitung (unbegleiteter Ausgang) verlassen.
Langzeitausgang
Der Gefangene darf die Anstalt unter Auflagen für mehrere Tage verlassen.
Freigang
Der Gefangene darf für eine regelmäßige Beschäftigung tagsüber ohne Aufsicht außerhalb der Anstalt einer Arbeit nachgehen.
In jedem Falle gilt:
Ausführung, Ausgang, Langzeitausgang, Freigang sind nur dann zulässig, wenn eine Fluchtgefahr oder die Gefahr erneuter Straftaten mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden können.