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Landgerichte

Allgemeines

Die Landgerichte sind einerseits Eingangsgericht (1. Instanz) in Zivil- und Strafsachen, aber auch Berufungsgericht. Beim Landgericht sind Kammern als Spruchkörper gebildet, und zwar Zivilkammern, Kammern für Handelssachen und Strafkammern (§ 60 GVG), ferner Kammern für besondere Rechtsstreitigkeiten (zum Beispiel für Baulandsachen und für Wertpapierbereinigung).

Besetzung

Die Kammern sind besetzt mit Vorsitzenden Richtern und Richtern am Landgericht. Die Kammern für Handelssachen sind in der Regel neben dem Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern, die kleinen Strafkammern mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen), die großen Strafkammern mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen) besetzt.

Zuständigkeiten

Die Landgerichte sind zuständig

a) in erster Instanz

  • in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten im ersten Rechtszug für alle Streitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind,
  • für Ansprüche aus Amtshaftung (§ 71 GVG),
  • für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der Familien- und Kindschaftssachen sowie der Landwirtschaftssachen, für die das Oberlandesgericht zuständig ist (Paragrafen 72, 119 Nrn. 1, 2 GVG),
  • für Strafsachen im ersten Rechtszug zur Aburteilung von Verbrechen - insoweit auch als Schwurgericht - und Vergehen, soweit nicht das Amtsgericht oder ein höheres Gericht zuständig ist,

b) in zweiter Instanz

  • für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte (Paragrafen 73 ff. GVG) als Zivilgericht und als Strafgericht (Einzelrichter und Schöffengericht).
  • Darüber hinaus ist das Landgericht Dessau-Roßlau seit dem 01.07.2007 gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des Oberlandesgerichts Naumburg in Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Justizbehörden

Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".