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Moderne Justiz

Grundlegender Reformbedarf

Die Justiz der Bundesrepublik Deutschland muss und wird sich grundlegend reformieren. Nur so wird sie auch zukünftig ihre Aufgaben bewältigen und ihre Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung sichern können.

Erforderlich sind dazu technische Voraussetzungen und dienstleistungsorientierte Gerichtsstrukturen. Die Modernisierung des Geschäftsbetriebes der Gerichte und Justizbehörden hat darum in der Justizpolitik unseres Landes eine große Bedeutung. Herausragend sind dabei neben Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs nachfolgende Projekte:

Service-Einheiten

Einen Schritt zur Modernisierung der Organisationsstrukturen und zur rationelleren Gestaltung der innerbehördlichen Arbeitsabläufe stellt die Einrichtung von Service-Einheiten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften dar. In den Service-Einheiten werden die bisher getrennt erledigten Aufgaben der Schreib- und Geschäftsstellenkräfte zusammengeführt und fortan auf Mischarbeitsplätzen erledigt. Aktentransporte zwischen den Organisationseinheiten entfallen.

Im Gegensatz zur herkömmlichen Arbeitsweise, bei der die Akte häufig zwischen Geschäftsstelle und Schreibdienst unterwegs war, können Auskünfte zum Verfahrensstand nunmehr unverzüglich erteilt werden. Damit kann dem Auskunftsinteresse der Prozessbeteiligten und ihrer Vertreter in verbessertem Maße Rechnung getragen werden. Mit der Neuorganisation einher geht die Einführung moderner EDV-Ausstattung und entsprechender Anwendungsprogramme.