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Produkthaushalt und outputorientierte Budgetierung in der Justiz

Um im Rahmen der erforderlichen Konsolidierung des Landeshaushalts auch den Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden zu können, erfordert es neue Wege der Haushaltssteuerung und einen effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Einen dieser möglichen Wege hat die Justiz mit der erfolgreichen Einführung der „Outputorientierten Budgetierung" in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften beschritten. Seit 2007 wurde stufenweise eine auf Kostenrechnungsdaten basierende Budgetierung eingeführt. Nach erfolgreicher abschließender Evaluierung des Pilotzeitraums im Jahr 2011 wurde die Budgetierung mit dem Haushaltsplan 2012 / 2013 zunächst bei allen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingeführt. Beplant und flexibel bewirtschaftet werden demnach Budgets, die an für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringenden Justizdienstleistungen ausgerichtet sind.

Die Steuerung der Gerichte und Staatsanwaltschaften auch unter schwierigen Haushaltsbedingungen wird durch mehr Eigenverantwortung und Flexibilität verbunden mit wirksamen Controllinginstrumenten erleichtert. Dazu zählen unter anderem Managementberichte, Dienststellenvergleiche und Zielvereinbarungen. So werden beispielsweise die Managementberichte durch die Kombination verschiedener Statistiken mit monetären und qualitativen Kennzahlen adressatenorientiert aufbereitet und einheitlich designt. Dabei wird nicht nur auf Daten aus dem Land Sachsen-Anhalt, sondern auch auf Vergleichsdaten der Bundesebene zurückgegriffen. Die Aufbereitung der Berichte erfolgt größtenteils automatisiert, wodurch ein detaillierter Dienststellenvergleich ermöglicht wird.

Die parlamentarische Zustimmung vorausgesetzt werden ab dem Jahr 2017 auch die Justizvollzugsanstalten dieses flexible und eigenverantwortliche Haushaltssystem übernehmen und die benötigten Budgets auf Basis der transparenten Justizdienstleistungen planen und bewirtschaften sowie wirksame Controllinginstrumente einführen.