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Amtsanwälte

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie:

Ausbildungsmöglichkeiten ergeben sich gegenwärtig nur für Bewerber, die bereits Bedienstete des Landes Sachsen-Anhalt sind.

Aufgaben

Bei den Staatsanwaltschaften sind neben Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auch Amtsanwältinnen und Amtsanwälte für die Strafverfolgung erwachsener Straftäter zuständig.

Ihr Tätigkeitsfeld umfasst den überwiegenden Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität, die beim Strafrichter der Amtsgerichte angeklagt werden. Die Laufbahn des Amtsanwaltsdienstes ist eine Sonderlaufbahn des gehobenen Justizdienstes, die eine zusätzliche Ausbildung erfordert.

Ausbildung

Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer

  • die Rechtspflegerprüfung bestanden hat,
  • Beamtin oder Beamter im gehobenen Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt ist und
  • nach seiner Persönlichkeit und seinen bisherigen Leistungen für den Amtsanwaltsdienst geeignet erscheint.

Die Ausbildungszeit dauert 15 Monate und beginnt jeweils am 2. Januar eines Jahres. Sie ist wie folgt gegliedert:

Erster Abschnitt (1. bis 4. Monat):
vier Monate fachwissenschaftliches Studium I;

Zweiter Abschnitt (5. bis 13. Monat):
neun Monate fachpraktische Ausbildung in den Geschäften des Amtsanwaltsdienstes bei einer Staatsanwaltschaft;

Dritter Abschnitt (14. und 15. Monat):
zwei Monate fachwissenschaftliches Studium II.

Das fachwissenschaftliche Studium wird an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel abgeleistet.

Die fachpraktische Ausbildung erfolgt in Sachsen-Anhalt.

Bewerbung

Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an:

Für einen Blick in die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung klicken Sie hier.