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e-Rechnung

Verfahrensstand zur e-Rechnung

In der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt werden zur Zeit die Voraussetzungen geschaffen, Rechnungen in elektronischer Form (E-Rechnung) über die zentrale E-Rechnungseingangsplattform einzureichen. Sobald ein Gericht oder eine Justizbehörden über eine erforderliche Leitweg-ID verfügt, finden Sie die Angaben auf der jeweiligen Homepage.

Allgemeine Hinweise

Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt (E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA) dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April  2014  über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Die Richtlinie legt Regeln für die Verfahren öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Durchführung von Wettbewerben fest (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie).

Öffentliche Aufträge sind zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossene entgeltliche Verträge über die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Richtlinie).

Der Gesetzgeber hat die Landesregierung ermächtigt, die organisatorische und technische Ausführung im Verordnungswege zu regeln.

Wichtiger Hinweis zu Vergütungsansprüchen

Vergütungsansprüche in Rechtssachen, zum Beispiel des beigeordneten Rechtsanwalts oder bestellten Pflichtverteidigers, eines Sachverständigen, Dolmetschers oder Übersetzers, eines Betreuers oder Vormunds können nicht über die zentrale Rechnungseingangsplattform geltend gemacht werden.

In diesem Falle müssen Sie Ihre Ansprüche in bisheriger Weise geltend machen. Eine Einreichung in elektronischer Form ist nur via Elektronischem Gerichts- und Verwaltungspostfach (mit qualifizierter elektronischer Signatur) oder DE-Mail möglich.