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Sonstige Beihilfen und Unterstützungen (Präventionsprojekte)

Einleitung

Gefördert werden kriminalpolitisch bedeutsame Projektangebote die das Ziel verfolgen, Kinder und Jugendliche zur Bewältigung ihrer Leben ohne Straffälligkeit sowie ohne Gewalt, Rassismus und Fanatismus, zu befähigen.

Ziele

Ziel der Förderung ist die Schaffung alternativer und jugendgerechter Angebote, die junge Menschen befähigen, Gewalt im Allgemeinen und extremistischen Bestrebungen etwas entgegenzusetzen. Mit den einzelnen Angeboten sollen Lebensperspektiven aufgezeigt und Normen und Werte vermittelt werden, die als Grundlage für eine bessere Bewältigung des Lebens dienen, um Straffälligkeit vorzubeugen oder erneute Straffälligkeit zu vermeiden.

Folgende Zielsetzungen werden durch das Konzept angestrebt:

  • Förderung der Kommunikationskompetenz und Konfliktfähigkeit;
  • Entwicklung von eigenständigem, autonomem sowie selbstbestimmtem Handeln;
  • Stärkung der Integrations- und Teamfähigkeit;
  • Förderung von sozialen und empathischen Kompetenzen;
  • Förderung einer lebensbejahenden, selbstbewussten Persönlichkeit;
  • Stärkung des Gemeinschaftsgefühls;
  • Entwicklung gemeinsamer Handlungsstrategien von Fachkräften des Sozialwesens und Eltern im Umgang mit Gewalt- und Konfliktsituationen;
  • Stärkung der Erziehungsverantwortung und -fähigkeit der Eltern und Fachkräfte des Sozialwesens (Bewusstwerden der Vorbildfunktion) zur Vermittlung von Sicherheit und Stabilität sowie zur Selbstbewusstseinsförderung der Kinder und Jugendlichen;
  • Entwicklung eines stabilisierenden sozialen Umfeldes und Stärkung der Ressourcen.

Die Ausgestaltung der Ziele ist abhängig von den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen in der spezifischen Region.

Zur Umsetzung der Ziele wird die bereits vorhandene  Netzwerkstruktur in Sachsen-Anhalt genutzt. Neben den staatlichen Diensten - bspw. Jugendhilfe, Polizei und Schule - engagieren sich in Sachsen-Anhalt vielfältige freie Vereine in der Kriminalprävention. Sie sind eine wichtige Säule in einem dualen Hilfesystem. Das Zusammenwirken von staatlichen und freien Hilfesystemen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wurde zu einem funktionsfähigen Hilfenetzwerk entwickelt.

Die bereits involvierten Träger funktionieren seit langem als gemeinsame autonome Teile eines Netzwerkes. Damit sind Bedingungen für eine Netzwerkstabilität geschaffen worden und Netzwerkerweiterungen konnten bereits gemeinsam erreicht werden. Die Stabilität des Netzwerkes sowie die Kompetenzen zur Erweiterung dessen sind daher gegeben und langjährig erprobt. In den Standards der Träger sind wirtschaftliche und nachhaltige Projektarbeit seit Jahren etabliert und werden selbstverständlich angewendet.

Zielgruppen

  • Kinder und Jugendliche bis max. 21 Jahre, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, Täter oder Opfer von Gewalt zu werden;
  • von Straffälligkeit und/oder Radikalisierung bedrohte Kinder und Jugendliche;
  • von Gewalt gefährdete Kinder und Jugendliche;
  • Sozialbenachteiligte Kinder und Jugendliche;
  • Arbeitslose Jugendliche;
  • Kinder und Jugendliche als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Peeransatz);
  • Eltern und gesetzliche Vertretungen;
  • Fachkräfte des Schul- und Sozialwesens;
  • Gemeinde/Nachbarschaft;
  • Soziale Einrichtungen, in denen sich die Kinder und Jugendlichen aufhalten.

Auftrag und Angebotsstruktur

Die einzelnen Projektangebote orientieren sich dabei an den regionalen Begebenheiten und an den Bedarfen der Jugendlichen, Kinder und ihrer Bezugspersonen und Bezugsinstitutionen vor Ort.

Zur Umsetzung der Ziele wird ein systemischer Ansatz gewählt, der die Lebensräume der Kinder und Jugendlichen beachtet und durch ganzheitliche Angebote alle Systeme mitdenkt und einbezieht.

Die Angebote können sowohl als Einzelberatungen und -begleitungen als auch als Gruppen- und offene Angebote erfolgen.

Sofern geboten, werden Einrichtungen initiiert oder genutzt, die jungen Menschen einen ungezwungenen, interaktiven und kommunikativen Raum bieten, um sich kennenzulernen, das Bedürfnis nach Geselligkeit zu erfüllen und Vertrauen zu schaffen. Die Einrichtungen sind dabei niedrigschwellige Anlaufstelle und Treffpunkt zugleich.

Die Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter als Ansprechpartnerin und Ansprechpartner oder als Beraterin und Berater für die jungen Menschen zur Verfügung.

Die Öffnungszeiten der Einrichtungen richten sich im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen nach
den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, der tatsächlichen Nutzung sowie den vorhandenen personellen Ressourcen.

Damit die Projekte flexibel in der bedarfsgerechten Anpassung bleiben, müssen Fort- und Weiterbildungen für die Projektmitarbeitenden angeboten und verpflichtend durchgeführt werden.

In einer sich schnell verändernden und vor allem digitalisierenden Welt ist es notwendig, dass sich die Angebote an den Bedarfen und Kompetenzen der Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden orientieren.

Die Angebote sollten daher weiterentwickelt werden und sich den neuen Standards, Voraussetzungen und Bedingungen anpassen. Angebote sollten darüber hinaus, insbesondere in ländlichen Regionen, die Fläche berücksichtigen und nutzen.

Eine Standortgebundenheit sollte vermieden werden, was eine Flexibilität und Kreativität der Mitarbeitenden voraussetzt, so dass eine Vielzahl von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden erreicht werden kann.

Die Träger und Angebote arbeiten:

  • partei- und konfessionslos,
  • bedarfsgerecht – am Jugendlichen und seinem Umfeld orientiert (systemisch),
  • vorurteilsfrei,
  • ressourcenorientiert und
  • unter demokratischen Werten und Haltungen.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit der Projektträger informiert über bestehende und geplante Angebote
und Aktionen und bieten der Zielgruppen ein informatives Grundangebot. Sie ermöglicht damit niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten.

Koordinierungsstelle und Fachgruppe

Zur Erarbeitung, Weiterentwicklung und Sicherung landesweiter fachlicher Standards und zur bedarfsgerechten und nachhaltigen Weiterentwicklung der Angebote landesweit als auch regional, wird eine Koordinierungsstelle (siehe gesonderter Teil) einrichtet.

Weiterhin wird unter dem Dach der Koordinierungsstelle eine Fachgruppe aus Vertreterinnen und Vertreter der Einzelprojekte gebildet, die folgende Ziele verfolgt:

  • Fachlicher Austausch;
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung, Weiterentwicklung und Sicherung landesweiter fachlicher Standards;
  • Sicherung und Weiterentwicklung der Arbeitsqualität in den Projekten;
  • Zusammenarbeit mit Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe;
  • Jährliche Dokumentation in Form von Sachberichten;
  • Erstellung einer landeseinheitlichen Statistik;
  • Entwicklung landeseinheitlicher Strukturhilfen;
  • Abhaltung regelmäßiger Sitzungen oder Klausuren;
  • Teilnahme an Fachveranstaltungen.

Personal

Der Einsatz pädagogischer Fachkräfte und sonstigem Projektpersonal, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, orientiert sich an der Bedarfslage und an den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Die Stellen können auch in Teilzeitform besetzt werden. Der Stellenumfang der Beschäftigung muss mindestens 50% einer Vollzeitstelle betragen.

Für die Durchführung der Projekte ist grundsätzlich fachlich qualifiziertes und im Umgang mit dem Personenkreis erfahrenes Personal einzusetzen.

Die pädagogischen Fachkräfte müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder vergleichbarer Studiengänge (Magister, Diplom, Bachelor, Master), einer ggf. erforderlichen staatlichen Anerkennung oder einer mindestens einjährigen Berufspraxis im sozialpädagogischen Bereich verfügen. Die einjährige Berufspraxis ist verpflichtend, sofern keine staatliche Anerkennung vorliegt. Liegt eine staatliche Anerkennung vor, kann auf die einjährige Berufspraxis verzichtet werden.

Für die Berechnung der Personalausgaben ist das so genannte Besserstellungsverbot zu beachten. Dies   besagt, dass Projektträger, die sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren, ihr Personal nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Landes. 

Für das in den Projekten eingesetzte Personal sind folgende Eingruppierungen zulässig:

  • Für das pädagogische  Personal ist bei Vorliegen eines Fachhochschulabschlusses und unter Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils und der Berufserfahrung eine Eingruppierung nach TVöD für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bis zur Entgeltgruppe S 15 (ehemals E 10) möglich.

    In begründeten Fällen und bei Erfüllung der entsprechenden Eingruppierungsvoraussetzungen (betreffend u. a. die berufliche Qualifikation und Tätigkeit), ist eine höhere Einstufung in die Entgeltgruppe S 17 möglich.

  • Für das sonstige Projektpersonal (Verwaltung und/oder Projektassistenz; Anleiter) kann unter      Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofil und der Berufserfahrung eine Eingruppierung  nach TVöD bis zur Entgeltgruppe 8 (Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten) erfolgen.

Bei Neueinstellungen sind Personalausgaben in der Regel nur in Höhe der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe zuwendungsfähig. Bei der Beantragung sind die jeweilige Eingruppierung und Einstufung zu begründen.

Zu jeder beantragten sozialversicherungspflichtigen Personalstelle muss nach erfolgreicher Projektauswahl, bei der späteren Stellung des Zuwendungsantrages, eine Stellenbeschreibung mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Aus der Stellenbeschreibung müssen die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt (Prozentanteil/Stundenanzahl) eindeutig hervorgehen.

Für Beschäftigte, die nicht ausschließlich in einem Projekt tätig sind, muss darüber hinaus in einem Stellenplan genau dargestellt werden, in welchem Projekt sie mit welchem Stellenanteil (Prozentanteil/Wochenstundenzahl) tätig sind.

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ist als freies Angebot für alle Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern durch den Projektträger sicherzustellen. Jede Projektmitarbeiterinnen bzw. jeder Projektmitarbeiter  sollte an mindestens einer Fortbildung pro Jahr teilnehmen. Die Projektmitarbeiterinnen bzw. jeder Projektmitarbeiter  sollten befähigt werden, als Multiplikatorinnen oder Multiplikatoren ihr neu erworbenes Wissen an andere Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben. 

Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen, dass jede Projektmitarbeiterinnen bzw. jeder Projektmitarbeiter an regelmäßig stattfindender Supervision teilnehmen kann. Sie kann als Team-, Gruppen- und Fallsupervision durchgeführt werden und dient der Reflexion und Verbesserung des persönlichen und beruflichen Handelns.

Räumliche Ausstattung

Entsprechend der Aufgabenwahrnehmung sind angemessene Büroräume zur Verfügung zu stellen. Dabei ist den besonderen Anforderungen des Vertrauens- und Datenschutzes Rechnung zu tragen. Die Büroräume haben den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen.

Sachliche Ausstattung

Die Büroräume verfügen über eine büroübliche Ausstattung an Mobiliar, Geräten, Arbeitsmitteln, Medien und Kommunikationstechnik.

Strukturhilfen

Zur Erledigung der Aufgaben sind im Hinblick auf eine landeseinheitliche Verwendung Strukturhilfen (Belehrungsniederschriften, Einsatzstellenübersichten, Informationsmaterial über Versicherungs- und Arbeitsschutzvorschriften etc.) zu entwickeln, zu aktualisieren und bereitzustellen (siehe Aufgaben der Fachgruppe).