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Koordinierungsstelle "Präventionsprojekte"

Einleitung

Gefördert werden kriminalpolitisch bedeutsame Projektangebote die das Ziel verfolgen, Kinder und Jugendliche zur Bewältigung ihrer Leben ohne Straffälligkeit sowie ohne Gewalt, Rassismus und Fanatismus, zu befähigen.

Aufgaben

Die Koordinierungsstelle „Präventionsprojekte“ steht den mit der Durchführung der präventiven Projektangebote befassten freien Trägern in fachlicher und organisatorischer Hinsicht beiseite.

Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle zählen daher u. a.

  • Fachliche und inhaltliche Begleitung der Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter;
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger Dienstberatungen mit den Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern;
  • Mitwirkung bei der fachlichen Begleitung des ESF-Programms;
  • Einzelberatung, Durchführung von kollegialer Beratung und ggf. Supervision;
  • Aus- und Fortbildung der Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeiter und Anregungen zur inhaltlichen Qualifizierung der Facharbeit und deren konzeptionelle Umsetzung; Statistische Auswertung im Land Sachsen-Anhalt;
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Inhaltliche und organisatorische Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger Dienstberatungen mit den Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern;
  • Entwicklung von Fachstandards;
  • Organisations- und Personalentwicklung;
  • Fachkräftegewinnung;
  • Jährliche Dokumentation in Form von Sachberichten;
  • Evaluation.

Zielgruppen

Die Angebote der Koordinationsstelle richten sich an:

  • Leitungskräfte der Projektträger;
  • Fachkräfte in den Projekteinrichtungen;
  • Leitungs- und Fachkräfte der beteiligten fachspezifischen Netzwerkpartner;
  • an den Projektmaßnahmen Interessierte.

Institutionelle Rahmenbedingungen

Der Träger der Koordinierungsstelle „Präventionsprojekt“ trägt dafür Sorge, dass die erforderliche personelle, räumliche und sachliche Ausstattung für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung gewährleistet ist.

Personelle Ausstattung:

Der Einsatz pädagogischer Fachkräfte und sonstigem Projektpersonal, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden, orientiert sich an der Bedarfslage und an den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Die Stellen können auch in Teilzeitform besetzt werden. Der Stellenumfang der Beschäftigung muss mindestens 50% einer Vollzeitstelle betragen.

Die pädagogischen Fachkräfte müssen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie oder vergleichbarer Studiengänge (Magister, Diplom, Bachelor, Master), einer ggf. erforderlichen staatlichen Anerkennung oder einer mindestens einjährigen Berufspraxis im sozialpädagogischen Bereich verfügen. Die einjährige Berufspraxis ist verpflichtend, sofern keine staatliche Anerkennung vorliegt. Liegt eine staatliche Anerkennung vor, kann auf die einjährige Berufspraxis verzichtet werden.

Für die Berechnung der Personalausgaben ist das so genannte Besserstellungsverbot zu beachten. Dies besagt, dass Projektträger, die sich überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzieren, ihr Personal nicht besserstellen dürfen als vergleichbare Beschäftigte des Landes. 

Für das in den Projekten eingesetzte Personal sind folgende Eingruppierungen zulässig:

  • Für das pädagogische  Personal ist bei Vorliegen der obigen ausgeführten Anforderungen und unter Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofils und der Berufserfahrung eine Eingruppierung nach TVöD für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst bis zur Entgeltgruppe S 15 (ehemals E 10) möglich.

    In begründeten Fällen und bei Erfüllung der entsprechenden Eingruppierungsvoraussetzungen (betreffend u. a. die berufliche Qualifikation und Tätigkeit), ist eine höhere Einstufung in die Entgeltgruppe S 17 möglich.

  • Für das sonstige Projektpersonal (Verwaltung und/oder Projektassistenz; Anleiter) kann unter   Berücksichtigung des Stellenanforderungsprofil und der Berufserfahrung eine Eingruppierung  nach TVöD bis zur Entgeltgruppe 8 (Voraussetzung: abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechenden Tätigkeiten) erfolgen.

Bei Neueinstellungen sind Personalausgaben in der Regel nur in Höhe der Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe zuwendungsfähig. Bei der Beantragung sind die jeweilige Eingruppierung und Einstufung zu begründen.

Zu jeder beantragten sozialversicherungspflichtigen Personalstelle muss nach erfolgreicher Projektauswahl, bei der späteren Stellung des Zuwendungsantrages, eine Stellenbeschreibung mit den Antragsunterlagen eingereicht werden. Aus der Stellenbeschreibung müssen die Angemessenheit der Eingruppierung und der Umfang der Tätigkeit für das Projekt (Prozentanteil / Stundenanzahl) eindeutig hervorgehen.

Für Beschäftigte, die nicht ausschließlich in einem Projekt tätig sind, muss darüber hinaus in einem Stellenplan genau dargestellt werden, in welchem Projekt sie mit welchem Stellenanteil (Prozentanteil/Wochenstundenzahl) tätig sind.

Die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen ist als freies Angebot für alle Projektmitarbeiterinnen und Projektmitarbeitern durch den Projektträger sicherzustellen. Jede Projektmitarbeiterinnen bzw. jeder Projektmitarbeiter  sollte an mindestens einer Fortbildung pro Jahr teil-nehmen. Die Projektmitarbeiterinnen bzw. jeder Projektmitarbeiter  sollten befähigt werden, als Multiplikatorinnen oder Multiplikatoren ihr neu erworbenes Wissen an andere Kolleginnen und Kollegen weiterzugeben.

Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen, dass jede Projektmitarbeiterinnen bzw. jeder Projektmitarbeiter an regelmäßig stattfindender Supervision teilnehmen kann. Sie kann als Team-, Gruppen- und Fallsupervision durchgeführt werden und dient der Reflexion und Verbesserung des persönlichen und beruflichen Handelns. 

Räumliche Ausstattung:
Entsprechend der Aufgabenwahrnehmung sind angemessene Büroräume zur Verfügung zu stellen. Dabei ist den besonderen Anforderungen des Vertrauens- und Datenschutzes Rechnung zu tragen. Die Büroräume haben den geltenden Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu entsprechen.

Sachliche Ausstattung:
Die Büroräume verfügen über eine büroübliche Ausstattung an Mobiliar, Geräten, Arbeitsmitteln, Medien und Kommunikationstechnik.