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Pädagogischer Dienst bei Justizvollzugseinrichtungen

Einstellungsvoraussetzungen

 

In die Laufbahn Pädagogischer Dienst bei Justizvollzugseinrichtungen kann eingestellt werden, wer

  • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  • die Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen besitzt und
  • eine hauptberufliche Tätigkeit von vier Jahren an einer Justizvollzugseinrichtung oder von zwei Jahren, wenn die Bewerberin / der Bewerber die Probezeit für das Lehramt an Sekundarschulen erfolgreich abgeleistet hat oder von einem Jahr, wenn die Bewerberin / der Bewerber nach erfolgreicher Ableistung der Probezeit mindesten ein Jahr an einer öffentlichen Schule oder staatlich anerkannten Ersatzschule tätig gewesen ist.

Nach dem Erfüllen dieser Voraussetzungen erfolgt in der Regel unter der Ernennung zur Oberlehrerin / zum Oberlehrer die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Nach der erfolgreichen Probezeit ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich.

Die Bewerbungen sind an das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt zu richten.

Aufgabenbereiche

Die Bildungsarbeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vollzug muss sich nicht nur am Vollzugsziel orientieren, sondern kann sich darüber hinaus an allgemeinen Bildungszielen außerhalb des Vollzuges sowie an den speziellen Vorgaben in den Prüfungsverordnungen der Kultusministerien, der Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern orientieren.

Diese vielfältigen Aufgaben innerhalb des Justizvollzuges erfordern eine umfassende zielorientierte Planung und Organisation der Bildungsarbeit. Die pädagogische Mitarbeiterin / der pädagogische Mitarbeiter ist in zahlreichen Bildungsmaßnahmen eingebunden. Dies sind im Einzelnen:

  • schulische Bildungsmaßnahmen
    (Sonderschulabschluss, Hauptschulabschluss, Abschlüsse der Sekundarstufe I und Vorbereitung zum Sekundarabschluss II),
  • berufliche Bildungsmaßnahmen
    (Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Ausbildungen und Umschulungsmaßnahmen, berufliche Teilqualifikationen, EDV-Lehrgänge und Weiterbildungsmaßnahmen) und
  • sonstige Bildungsmaßnahmen
    (Elementarkurse wie Deutsch und Rechnen, Kurse für Ausländer, Unterricht zur Unterstützung beruflicher und schulischer Maßnahmen, arbeitstherapeutische Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und soziales Training.

Im Justizvollzug kann die pädagogische Mitarbeiterin / der pädagogische Mitarbeiter als Bildungsbeauftragter/-in, Lehrgangsleiter/-in, Sportlehrer/-in, Erziehungsgruppenleiter/-in und Vollzugsabteilungsleiter/-in, Leiter/-in der Gefangenenbücherei sowie als Freizeitkoordinator/-in tätig sein.