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Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen (AVVD)

Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich zu je etwa gleich langen Teilen in die fachpraktische Ausbildung und das fachwissenschaftliche Studium.

Die fachpraktische Ausbildung wird an den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt und das fachwissenschaftliche Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Strafvollzug - in Bad Münstereifel absolviert.

Das fachwissenschaftliche Studium soll im Rahmen der Ausbildungsziele auf wissenschaftlicher Grundlage die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermitteln, und zwar:

  • im Vollzugsrecht (Strafvollzugsgesetz, Verordnungen und den Vollzug betreffende Verwaltungsvorschriften,
  • im Recht der Untersuchungshaft (entsprechende Vorschriften zum Jugendstrafvollzug und zum Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Gefangenen),
  • im Vollzugsverwaltungsrecht (unter besonderer Berücksichtigung der Arbeit und der beruflichen Bildung der Gefangenen sowie der wirtschaftlichen Versorgung der Justizvollzugsanstalten),
  • in der Kriminologie,
  • im Haushaltsrecht (einschließlich des Kassen- und Rechnungswesens) und
  • im Beamten- und Tarifrecht.

Ferner werden folgende Grundzüge vermittelt:

  • Sozialwissenschaften (Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialrecht),
  • Gerichtsverfassungsrecht,
  • Strafrecht einschließlich des Jugendstrafrechts, des Strafprozessrechts und des Strafvollstreckungsrechts,
  • Zivilrecht (Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht einschließlich des Zivilprozessrechts und des Zwangsvollzugsrechts),
  • Staats- und Verwaltungsrecht,
  • Recht der beruflichen Bildung und
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre.

Die Ausbildung wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Die Laufbahnprüfung besteht aus insgesamt sieben schriftlichen Arbeiten aus den vorgenannten Bereichen und einer mündlichen Prüfung.

Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und nach dem Ablauf des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Ernennung zum Inspektor oder zur Inspektorin im Justizvollzugsdienst im Beamtenverhältnis auf Probe.

Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit.