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Allgemeiner Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei Justizvollzugseinrichtungen (AVVD)

Achtung:

Bewerben Sie sich jetzt für das Einstellungsjahr 2025!
Bewerbungen für das Jahr 2024 sind nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise gem. Datenschutz-Grundverordnung!

Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen kann eingestellt werden, wer

  • die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt,
  • am Einstellungstag zwischen 18 und 40 Jahre alt ist und
  • eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.

Flyer zu Ausbildung und Beruf

Weitere Informationen

Unter nachfolgenden Stichwörtern (Links) können Sie sich über die Ausbildung und die Aufgabenbereiche des Allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes informieren: