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Allgemeiner Justizvollzugsdienst (AVD)

Ausbildung

Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Die berufspraktische Ausbildung findet in verschiedenen Justizvollzugseinrichtungen des Landes, die Lehrgänge am Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt in der Außenstelle Benneckenstein statt.

Sie gliedert sich in

  • die berufspraktische Einführung (ein Monat),
  • den ersten fachtheoretischen Ausbildungsteil - Grundlehrgang (drei Monate),
  • die berufspraktische Ausbildung (16 Monate) und
  • den zweiten fachtheoretischen Ausbildungsteil - Fachlehrgang - (drei Monate) mit anschließender Laufbahnprüfung.

Die berufspraktische Ausbildung und fachtheoretischen Lehrgänge umfassen folgende Bereiche:

  • Vollzugsgestaltung, einschließlich ihrer pädagogischen und psychologischen Grundlagen,
  • Vollzugsrecht; Straf- und Strafverfahrensrecht,
  • Vollzugsorganisation und -verwaltung,
  • Berufspraxis,
  • öffentliches Dienstrecht einschließlich Personalvertretungsrecht,
  • staatsbürgerliche Bildung,
  • berufsspezifische Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung, Waffenkunde und Waffengebrauch sowie
  • Sportunterricht.

Die Ausbildung wird mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Die Laufbahnprüfung besteht aus insgesamt vier schriftlichen Arbeiten aus den vorgenannten Bereichen und einer mündlichen Prüfung.

Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes erfolgt unter der Ernennung zum Obersekretär im Justizvollzugsdienst oder zur Obersekretärin im Justizvollzugsdienst die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgt nach der Beendigung der vorgeschriebenen Probezeit.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbung enthält die