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Finanzgerichtsbarkeit

Einziges Gericht der Finanzgerichtsbarkeit des Landes ist das

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau.

Der Bezirk des Finanzgerichts umfasst somit das gesamte Land Sachsen-Anhalt.

Es ist zuständig bei Streitigkeiten zwischen Bürgern und den Finanzbehörden. Es entscheidet über die Rechtsmäßigkeit von Steuerbescheiden oder Bescheiden der Zoll- und Finanzämter.

Pressemitteilungen der Finanzgerichtsbarkeit

Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Justizbehörden

Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".