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Gerichtsbarkeit

Allgemeines

Hier erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt.

Die jeweiligen Adressen und Telefonnummern finden Sie im aktuellen Anschriftenverzeichnis.

Über diesen Link gelangen Sie zur Pressemitteilungsdatenbank der Gerichte.
Hierin können Sie alle aktuellen Pressemitteilungen der Pressestellen finden oder sich die Pressemitteilungen einzelner Gerichte anzeigen lassen. Zur Recherche steht Ihnen eine Volltextsuchmaschine zur Verfügung.

Dieser Link führt Sie zu den von den Justizbehörden genutzten IT-Verfahren.

Fakten, Fakten, Fakten... Allerlei Zahlenmaterial finden Sie in der Rubrik: Zahlen und Fakten.

Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Justizbehörden

Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".

Informationen zum Strafrecht

Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.

Hinweise

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz kann den Gerichten in ihrer Entscheidungstätigkeit keine Weisungen erteilen. Die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verbietet dies. Ähnliches gilt für die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen ist nur im Rahmen des in den Prozessordnungen geregelten Instanzenzuges durch wiederum unabhängige Richterinnen und Richter möglich.

Darüber hinaus kann keine Rechtsberatung erteilt werden. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten. Finanziell bedürftigen Personen steht die Beratungshilfe zur Verfügung.

Sollten Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten zur Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, kann Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt werden. Über diesen Link erhalten Sie weitere Informationen.