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Gerichtsvollzieher

Aufgaben

Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher erfüllen in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt  wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben in der Zwangsvollstreckung. Sie sind für die Durchsetzung von  vollstreckbaren Titeln – meistens Urteile, Beschlüsse oder Vollstreckungsbescheide – in das bewegliche Vermögen zuständig.

Ihr Tätigkeitsfeld umfasst neben der Vollstreckung in bewegliches Vermögen (Möbel, Kraftfahrzeuge und Schmuck) zum Beispiel auch die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Grundstücken sowie die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (Vermögensauskunft) sowie gütliche Einigung zum Beispiel durch Vereinbarungen über Ratenzahlungen.

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher organisieren ihren Geschäftsbetrieb eigenständig und können sich die Termine selbst einteilen.

Hier finden Sie Informationen zum Gerichtsvollzieherwesen und einen Zwangsvollstreckungsauftrag.

Ausbildung

Die Gerichtsvollzieherbewerberinnen und -bewerber aus Sachsen-Anhalt absolvieren drei fachtheoretische Lehrgänge gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Bayern, Sachsen und Thüringen an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz und die praktische Ausbildung in Sachsen-Anhalt. Die Ausbildung dauert 18 Monate und beginnt jährlich am 15. Oktober.

Für externe Bewerberinnen und Bewerber, die nicht im mittleren Justizdienst tätig sind, ist vor der 18-monatigen Ausbildung noch eine sechsmonatige Ausbildungsphase mit Fachtheorie in Pegnitz und 2 Monate Einführung und Hospitation in Sachsen-Anhalt vorgeschaltet. Hier erwerben die externen Nachwuchskräfte die wesentlichen Kenntnisse der Ausbildung des mittleren Justizdienstes. 

Die vorbereitende  Ausbildung beginnt jeweils am 1. April, sofern Einstellungsbedarf besteht. Während der Ausbildung sind die externen Bewerberinnen und Bewerber Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge (A 8). Verheiratete erhalten außerdem einen Zuschlag.

Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes sowie Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes auf Probe, die mindestens ihre 20-monatige Probezeit erfolgreich absolviert haben sowie
  2. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und sich in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf mindestens drei Jahre bewährt haben  und über folgenden Abschluss nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 des Landesbeamtengesetzes verfügen:
    a) Realschulabschluss,
    b) Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für die Laufbahn qualifizierende
        Berufsausbildung,
    c) Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen
        Ausbildungsverhältnis oder
    d) ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  3. Ferner werden erwartet:
    •    gesundheitliche Eignung und Belastbarkeit
    •    starke Persönlichkeit mit einem hohen Maß an Leistungsfähigkeit,
    •    Selbstdisziplin, besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit,
    •    Flexibilität, Entschlusskraft und Konfliktfähigkeit
    •    Kommunikationsstärke und sicheres Auftreten,
    •    Höflichkeit im Umgang mit allen Beteiligten
    •    Grundkenntnisse zur Benutzung von Windows und Microsoft Office (insbesondere Word,
          Excel, Outlook),
    •    Organisations- und Planungsvermögen


Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an: Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg.

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung finden Sie über diesen Link.  

Die Qualifizierungsmaßnahmen für Angestellte zur Erlangung der Befähigung für den Gerichtsvollzieherdienst finden Sie über diesen Link.

Flyer Gerichtsvollzieher / Gerichtsvollzieherin - Beamte in Sachsen-Anhalt