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EMSA

Elektronisches Mahnverfahren

Sachsen-Anhalt hat am 13. März 2002 das elektronische Mahnverfahren eingeführt.

Am 1. Mai 2007 hat das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen den Betrieb aufgenommen.

Nunmehr werden alle Verfahren der drei beteiligten Länder beim

Amtsgericht Aschersleben,
Gemeinsames Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen,
Lehrter Straße 15,
39418 Staßfurt,

elektronisch bearbeitet. Über diesen Link gelangen Sie direkt zum Gemeinsamen Mahngericht.

Durch eine moderne technische Ausstattung des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen wird die gesetzlich vorgeschriebene kurze Bearbeitungszeit für Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids gewährleistet. Alle Anträge werden regelmäßig am Tag nach dem Eingang bei Gericht, also binnen 24 Stunden, erledigt. Darüber hinaus werden bei der Antragstellung noch keine Kosten erhoben. Erst mit dem Erlass des Mahnbescheids wird eine Kostenrechnung versandt. Vom Anbringen von Kostenstemplern oder Ähnlichem sollte daher abgesehen werden.

Gläubigern stehen drei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, diesen elektronischen Service des Landes Sachsen-Anhalt zu nutzen:

1. Vordrucke

Gläubigern, die eher selten Mahnanträge stellen, steht es frei, dies nach wie vor mit Hilfe eines Papierformulars zu erledigen, das beim Gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen eingereicht wird. Die Antragsdaten werden mit Scannern eingelesen oder - soweit dies nicht möglich ist - manuell in das System übernommen und dann maschinell bearbeitet. Wichtig dabei ist, dass die Nutzer das richtige maschinenlesbare Formular verwenden. Gültige Vordrucke sind zum Beispiel in Schreibwarenläden oder bei juristischen Verlagen zu beziehen. Eine Liste der Vordruckhersteller finden sie über diesen Link.

Zur Verfahrensvereinfachung bei der Stellung von Mahnbescheidsanträgen können Sie eine Kennziffer (siehe oben) beantragen.

Für kosten- und gebührenbefreite Antragsteller/innen ist die Verwendung einer Kennziffer zwingend erforderlich.

2. Online-Mahnantrag

Allen Gläubigern wird darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, Mahnbescheidsanträge auch online - also per Mausklick vom Büro oder zu Hause über das Internet - zu stellen.

Mit dem Online-Mahnverfahren können Mahnanträge in elektronischer Form verschlüsselt über das Internet an das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen übermittelt werden. An die Stelle der herkömmlichen Unterschrift tritt dabei die mit Hilfe einer Chipkarte erzeugte digitale qualifizierte Signatur.

Ihnen werden dazu zwei innovative Internetanwendungen kostenlos zur Verfügung gestellt, die die Übermittlung der Antragsdaten ermöglichen: EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) und Online-Mahnantrag.

Beantragen Sie regelmäßig eine größere Zahl von Mahnbescheiden, steht Ihnen das EGVP zur Verfügung. Die mittels einer speziellen Mahnsoftware erstellten Datensätze (die Liste der Anbieter finden Sie über diesen Link) können mit einer elektronischen Unterschrift versehen und in verschlüsselter Form online an das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen übermittelt werden. Dafür sind neben einem internetfähigen PC die Signaturkarte eines akkreditierten Trustcenters sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät erforderlich. Die entsprechende Softwarekomponente zur Datenübermittlung können Sie unter www.egvp.de herunterladen. 

Um Anträge über das Internet mittels EGVP zu übermitteln, benötigen Sie - genau wie beim Datenträgeraustauschverfahren - eine Kennziffer, die Ihnen auf Antrag vom Gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen erteilt wird.

Stellen Sie selten Mahnanträge, steht Ihnen mit dem Online-Mahnantrag  ein interaktives Antragsformular im Internet unter http://www.online-mahnantrag.de/ zur Verfügung gestellt. Durch eine spezielle Nutzerführung mit Ausfüllhinweisen und automatischen Plausibilitätskontrollen im Hintergrund wird Ihnen über Hürden der Antragstellung hinweggeholfen. Das Formular können Sie dann entweder digital signiert online an das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen übermitteln oder in einen handelsüblichen Vordruck gedruckt auf dem Postweg einreichen. Zur Übersendung des Antrags über das Internet benötigen Sie eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, den am Bildschirm ausgefüllten Mahnbescheidsantrag auf weißem Papier, also ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks, auszudrucken. Der Antrag muss vom Antragsteller oder dessen Vertreter unterschrieben und dann an das Gemeinsame Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen übersandt werden.

Die weitere Kommunikation zwischen Gericht und Antragsteller erfolgt bei der Nutzung des EGVP, je nach Ausbaugrad beim Antragsteller, verschlüsselt über das Internet, im Übrigen herkömmlich in Papierform.

Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes registrierte Personen dürfen Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids gem. § 690 Abs. 3 ZPO nur noch in maschinell lesbarer Form einreichen (Einreichung von Datenträgern, Einreichung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Einsatz einer Signaturkarte oder Einreichung eines Antrags auf Papier unter Nutzung des Barcodes).

Infos

Weitergehende Informationen zum Mahnverfahren erhalten Sie