Menu
menu

Tätigkeitsfelder

Die Tätigkeiten des Sozialen Dienstes der Justiz gliedern sich überwiegend in folgende Bereiche:

Bewährungshilfe

Bewährungshilfe umfasst die Begleitung von Täterinnen und Tätern mit positiver Sozialprognose, die vorzeitig aus der Haft entlassen oder nicht inhaftiert werden. Der Bewährungshelferinnen oder der Bewährungshelfer steht der Probandin oder dem Probanden helfend und betreuend zur Seite und überwacht die Erfüllung richterlicher Auflagen und Weisungen.

Die Aufarbeitung der Straftat ist eine wichtige Voraussetzung für eine zukünftige Straffreiheit von Probandinnen und Probanden. Dabei soll bei ihnen eine Veränderung bewirkt werden, die sie befähigt, in Zukunft ein straffreies Leben zu führen. Durch gezielte Übungen werden neue Kompetenzen entwickelt und bisherige Defizite abgebaut.

Mehrere Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind speziell geschult für die Betreuung von Gewalt- und Sexualstraftäter.

Neben der Einzelfallhilfe, die auf den besonderen Hilfe- und Kontrollbedarf der zu Betreuenden abgestellt ist, findet in der Bewährungshilfe auch Gruppenarbeit statt. Seit 1998 finden regelmäßig Kurse des Anti-Gewalt-Trainings" statt. Darüber hinaus werden erlebnispädagogische Maßnahmen in der Bewährungshilfe zunehmend angeboten.

Führungsaufsicht

Führungsaufsicht wird gerichtlich angeordnet bei Straftäterinnen und Straftätern mit einer negativen Legalprognose, die aus dem Straf- oder aus dem Maßregelvollzug entlassen worden sind. Vorrangig sind hier Führungs- und Kontrollaufgaben, die in enger Abstimmung mit der zentralen Führungsaufsichtsstelle bei dem Landgericht Magdeburg erfüllt werden.

FORENSA

Damit nach einer Entlassung aus dem Maßregelvollzug oder der Sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt eine erfolgreiche und stabile Wiedereingliederung in die Gesellschaft erfolgen kann, ist eine geeignete Nachsorge von großer Bedeutung. Dadurch können Therapieerfolge im Alltag gesichert und das Risiko erneuter Straftaten minimiert werden.

Ein besonderes Instrument ist in diesem Zusammenhang das gesetzlich verankerte Institut der forensischen Ambulanz. Diese Form der spezialisierten Betreuung und Überwachung kann vom Gericht für entlassene Straftäterinnen und Straftäter angeordnet werden.

Die FORENSA ist an den Standorten Halle und Magdeburg etabliert. Die fachärztliche und psychologische Betreuung erfolgt durch Fachkräfte der Salus gGmbH und die Betreuung im Rahmen einer Bewährungs- und/ oder Führungsaufsichtsbetreuung durch die spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes der Justiz.

Die FORENSA unterstützt die zu Betreuenden mit dem Ziel, ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen und nicht in alte Verhaltensmuster zurück zu fallen. Die regelmäßige und soziale Begleitung durch das multiprofessionelle FORENSA-Team trägt auch dazu bei, riskante Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und darauf angemessen zu reagieren.

Gerichtshilfe

Gerichtshilfe unterstützt in staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Verfahren, indem sie Daten zu Persönlichkeit, zur Lebenssituation und zum sozialen Umfeld von Tatverdächtigen und Verurteilten auswertet. Damit trägt sie zu einer sachgerechten Entscheidung im Straf- und Vollstreckungsverfahren bei. Hinzu kommen das Vermitteln und Überwachen gemeinnütziger Arbeit, insbesondere zum Abwenden von Ersatzfreiheitsstrafen.

Zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit bedient sich der Soziale Dienst der Justiz zunehmend der Angebote Freier Träger in der Straffälligenhilfe (Landesprojekt ZEBRA)

Täter-Opfer-Ausgleich

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, parallel zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren gemeinsam mit Täterinnen oder Tätern und Opfern eine außergerichtliche Wiedergutmachung zu ermöglichen. Die Fallzuweisung erfolgt direkt durch die Staatsanwaltschaften oder Gerichte. Ein Anstoß für einen Täter-Opfer-Ausgleich kann sowohl das Opfer als auch die Täterin oder der Täter machen. Die Beteiligten können sich auch direkt mit einer Täter-Opfer-Ausgleichs-Stelle in Verbindung setzen.

In Sachsen-Anhalt wird der Täter-Opfer-Ausgleich in erster Linie durch freie Träger durchgeführt. Speziell geschulte Konfliktschlichter in insgesamt 11 Vereinen bieten unter der Trägerschaft des "Landesverbandes für Kriminalprävention und Resozialisierung Sachsen-Anhalt e. V." Angebote zum Täter-Opfer-Ausgleich an.

Konfliktschlichtung durch den Sozialen Dienst erfolgt in etwa jedem zehnten Fall.

Der Täter-Opfer-Ausgleich funktioniert nur auf der Basis von Freiwilligkeit und in dem ernsthaften Bemühen um Wiedergutmachung und Ausgleich. Wiedergutmachungen können in der öffentlichen Entschuldigung bei der Geschädigten oder beim Geschädigten, der Zahlung von Schmerzensgeld oder eines Schadensersatzes sowie der Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Schadensregulierung gesehen werden.

Ein erfolgreich abgeschlossener Täter-Opfer-Ausgleich kann zur Einstellung des Strafverfahrens führen oder strafmildernd berücksichtigt werden.

Informationen zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleiches im Rahmen von Entscheidungen der Staatsanwaltschaften, Gerichte und Gnadenbehörden finden Sie über diesen Link.

Anti-Gewalt-Training

Der Soziale Dienst der Justiz des Landes Sachsen- Anhalt führt landesweit im Rahmen des Tätigkeitsbereiches Bewährungshilfe und Führungsaufsicht Anti-Gewalt-Trainings durch. Das Training wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialen Dienstes der Justiz durchgeführt, die über eine Zusatzqualifizierung verfügen.

Das Anti-Gewalt-Training ist eine deliktbezogene Intensivmaßnahme zur Resozialisierung und Gewaltprävention. Sie richtet sich an gewaltbereite oder durch Gewaltstraftaten auffällig gewordenen Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene. Den Täterinnen und Tätern sollen in aufeinander aufbauenden Trainingseinheiten im Rahmen sozialer Gruppenarbeit gezielt Kompetenzen vermittelt werden, die dazu beitragen, bestehende Defizite zu beheben oder zu vermindern.

Die Bearbeitung der Ursachen und Wirkungen der Gewaltstraftaten und die Vermittlung von Handlungsalternativen sollen die Gewalttäterin und den Gewalttäter befähigen, zukünftig ein Leben ohne (Gewalt-) Straftaten zu führen.

Die Teilnahme am Anti-Gewalt-Training kann neben einer richterlichen Weisung oder aufgrund einer Empfehlung durch die zuständige Fachkraft auch auf eigenen Wunsch erfolgen. Nach der Feststellung der persönlichen Eignung wird die Teilnahme verbindlich vereinbart. Am Ende der Teilnahme erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung und eine persönliche Einschätzung zum Verlauf des Anti-Gewalt-Trainings.

Das Anti-Gewalt-Training ist modular aufgebaut. Der Gesamtumfang ist abhängig von der Anzahl der zu bearbeitenden Module und der Gruppengröße der Trainingsmaßnahme. Angeboten wird das Anti-Gewalt-Training in den Hauptdienststellen des Sozialen Dienstes sowie in Bitterfeld-Wolfen, Thale und der Lutherstadt Wittenberg.

Zum Thema Anti-Gewalt-Training können Sie sich den nachfolgenden Flyer herunterladen:

Anti-Gewalt-Training
im Sozialen Dienst der Justiz
2. Auflage, Dezember 2014
In Papierform zur Zeit vergriffen
weitere Informationen zur Publikation "Anti-Gewalt-Training"

Opferberatung und Zeugenbetreuung

Sachsen-Anhalt hat als erstes Bundesland Anfang der neunziger Jahre eine staatliche Opferberatung und Zeugenbetreuung durch den Sozialen Dienst der Justiz eingerichtet. Die Opferberatung wird flächendeckend in allen sechs Dienststellen des Sozialen Dienstes durch speziell geschulte Sozialarbeiterinnen angeboten. Dieses Angebot umfasst die Beratung und Betreuung von Opfern von Straftaten und deren Angehörige. Das Vorliegen einer Anzeige ist keine Voraussetzung für eine Beratung.

Die Gespräche finden in den Diensträumen der Opferberaterinnen und auf Wunsch auch zu Hause oder im Krankenhaus statt.

Das Angebot der Zeugenbetreuung bei den Gerichten richtet sich vorwiegend an Opfer von Straftaten, die als Zeugen im Rahmen einer Gerichtsverhandlung aussagen müssen. Unterstützung gibt es auch für Angehörige und Personen aus dem nahen sozialen Umfeld sowie mittelbar von der Straftat betroffene zeugen. 

Die Zeugenbetreuung wird an folgenden Gerichten angeboten:

Dort stehen speziell eingerichtete Zeugenschutzzimmer zur Verfügung.

In der Opferberatung und Zeugenbegleitung können Opfer von Straftaten und deren Angehörige sowie Zeuginnen und Zeugen umfassend über ihre Situation informiert werden und praktische Hilfe erhalten. Mitarbeiter leisten Betreuung in Krisensituationen und können psychosoziale Langzeitberatung anbieten. Auch der Aufbau von Selbsthilfegruppen oder die Vermittlung an eine andere Betreuungseinrichtung kann ein Ergebnis der Arbeit mit Opfern und Zeugen sein.

Die Beratung und Betreuung von Opfern und Zeugen ist unentgeltlich, erfolgt auf freiwilliger Basis und wird streng vertraulich behandelt.

Mehr Informationen zum Thema

Opferhilfe
Wegweiser von A wie Anzeige bis Z wie Zeugenbetreuung
Informations- und Beratungsangebote für Betroffene von Straftaten
1. Auflage, November 2020
In Papierform zur Zeit vergriffen!
weitere Informationen zur Publikation "Opferhilfe"

Opferberatung - Zeugenbetreuung 
Ein Angebot des Sozialen Dienstes der Justiz
11. Auflage, September 2017
In Papierform zur Zeit vergriffen
weitere Informationen zur Publikation "Opferberatung - Zeugenbetreuung"

OPFERSCHUTZ: OPFER SCHÜTZEN! Sachsen-Anhalt
Hilfe und Informationen
1. Auflage, Juli 2015
In Papierform zur Zeit vergriffen!
weitere Informationen zur Publikation "OPFERSCHUTZ-OPFER SCHÜTZEN!"

OPFERSCHUTZ: OPFER SCHÜTZEN! Sachsen-Anhalt
Hilfe und Infos in Leichter Sprache
1. Auflage, Juli 2015
In Papierform zur Zeit vergriffen!
weitere Informationen zur Publikation "OPERSCHUTZ - OPFER SCHÜTZEN!" in Leichter Sprache

Opfermerkblatt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein bundeeinheitliches Merkblatt herausgegeben. Das Merkblatt für Opfer einer Straftat" können Sie sich über diesen Link herunterladen. Das Merkblatt steht auch in weiteren Sprachen zur Verfügung. Weitere Informationen des Bundesjustizministeriums zum Thema finden Sie über diesen Link.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Seit dem 1. Januar 2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens, die sogenannte psychosoziale Prozessbegleitung.

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie umfasst die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Prozessbegleitung ist keine Rechtsberatung. Es ist ein zusätzliches Angebot für besonders schutzbedürftige Opfer. Sie ersetzt auch keine gegebenen falls nötige Beratung und Therapie.

Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind, haben einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung. Auch erwachsene Opfer können bei Gewalt- oder Sexualverbrechen einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben ebenso wie Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben.

Es muss ein Antrag bei Gericht gestellt werden, das bei Vorliegen der Voraussetzungen die Prozessbegleitung beiordnet. Im Falle einer Beiordnung durch das Gericht ist die Prozessbegleitung für das Opfer kostenfrei. In den Fällen, in denen die Voraussetzungen für eine Beiordnung nicht vorliegen, kann sich jeder Verletzte auch auf eigene Kosten eine psychosoziale Prozessbegleitung nehmen.

Die psychosoziale Prozessbegleitung wird von Fachkräften durchgeführt, die fachlich, persönlich und interdisziplinär qualifiziert sind. Sie verfügen über eine spezifische Zusatzqualifikation zur professionellen Betreuung und Begleitung verletzter Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren.

Über diesen Link erhalten Sie ausführlichen Informationen zur Psychosozialen Prozessbegleitung. Dort kann in einem Verzeichnis der in Sachsen-Anhalt anerkannten Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter nach geeigneten Personen gesucht werden.

Zum Thema Psychosoziale Prozessbegleitung können Sie sich den nachfolgende Flyer herunterladen:

Projekte

Projektarbeit ist ein entscheidender Motor, um die Qualitätsentwicklung im Geschäftsbereich zu fördern. Die Projekte sind zeitlich befristet und arbeiten ergebnisorientiert an der Erfüllung konkreter Aufgaben. Dabei beziehen sich Inhalte und Aufgaben der Projektarbeit auf unterschiedliche Ebenen des Geschäftsbereichs: Zum einen wird Projektarbeit gezielt zur Pflege und Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagement-Systems eingesetzt, zum anderen erfährt Projektarbeit ihren Einsatz in der direkten oder indirekten Arbeit mit den Probandinnen und Probanden beziehungsweise den Klientinnen und Klienten des Sozialen Dienstes der Justiz. Hier dient die Projektarbeit beispielsweise dazu, neue Methoden und Techniken in der Gruppenarbeit zu erproben und zu bewerten.