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Gefangenenarbeitswesen

Das Gefangenenarbeits- und Gefangenenbildungswesen ist in Sachsen-Anhalt als Landesbetrieb nach § 26 der Landeshaushaltsordnung organisiert. Die einzelnen Beschäftigungs- und Bildungsbetriebe in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt bilden Niederlassungen des Landesbetriebs für Beschäftigung und Bildung der Gefangenen (LBBG), der betriebswirtschaftlich ausgerichtet ist. Damit soll eine effektive und effiziente Bewirtschaftung der Gelder gewährleistet werden, die für die Arbeit und Bildung der Gefangenen zur Verfügung stehen. Der LBBG ist für die Koordination der Betriebe in den Niederlassungen und alle Maßnahmen zur Beschäftigung und Bildung der Gefangenen verantwortlich. Der Bereich der beruflichen Bildung wird in erheblichem Maße aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt.