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Bildungsmaßnahmen

Viele Inhaftierte haben weder einen Schul- noch einen Berufsabschluss. Sowohl schulische als auch berufliche Ausbildung sind wesentliche Bausteine zur Befähigung der Gefangenen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).

Schulische Ausbildung

Die Gefangenen können in bestimmten Justizvollzugseinrichtungen am Unterricht in allgemeinen Schulfächern teilnehmen, einen Haupt- oder Realschulabschluss erwerben. Auch Maßnahmen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) werden angeboten.

Berufliche Bildung

Hierzu zählen Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Erstausbildung in verschiedenen Berufen.

Weitere Informationen

Genaue Informationen zu den Möglichkeiten finden sie in den einzelnen Internetseiten der Justizvollzugseinrichtungen.